Urteil des Oberverwaltungsgerichts:Tesla muss Abholzung teilweise weiter aussetzen

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Die Baustelle der Tesla Gigafactory in Grünheide, Brandenburg. Das Überleben der Zauneidechse muss gewährleistet werden. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Der Artenschutz für Zauneidechsen ist nicht gewährleistet: Auf dem Baugrundstück der zukünftigen Tesla-Fabrik bei Berlin dürfen die Waldabschnitte nicht gerodet werden, die als Lebensraum der Reptilien gelten.

Zwischenerfolg für Umweltverbände gegen den Bau der Tesla-Fabrik in Brandenburg: Der US-Elektroautohersteller darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen.

Tesla-Baustelle in Grünheide
:Elon und die Schlingnattern

Wieder einmal wurde der Bau der neuen Tesla-Fabrik bei Berlin unterbrochen. Es geht um viel Wald, Eidechsen, Schlangen - und die Frage, wann es eigentlich eine endgültige Baugenehmigung gibt.

Von Jan Heidtmann

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt. Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor das Fällen der Bäume genehmigt hatte.

Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden.

Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.

Das OVG untersagte Rodungsmaßnahmen "in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen". Dort sei der Lebensraum überwinternder Zauneidechsen, sie würden die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben, heißt es in der Entscheidung.

Teslas Umsiedlungsaktion nicht ausreichend

Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch sei dies zu einem Zeitpunkt geschehen, "als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften". Die Umsiedlung sei "nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen".

Die Rodungen in diesem Bereich sowie in einem Streifen entlang der Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten werden die Rodungen erlaubt.

Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele".

Werk soll im Sommer nächsten Jahres in Betrieb genommen werden

Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt hatte, zogen die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und reichten eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein.

Das OVG entschied nun zugunsten der Naturschützer. Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500 000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.

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