Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiter in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab.
Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.
Der Nachrichtendienst BND greift seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem, nach Verkehrsaufkommen, größten Internet-Knotenpunkt der Welt ab.

Überwachung am De-Cix:Betreiber des weltgrößten Internetknotens wirft BND Rechtsbruch vor
Der "Komplize" will nicht mehr: Seit Jahren zapft der Geheimdienst Daten vom De-Cix in Frankfurt ab. Nun will der Betreiber die Verbindung kappen - und zieht vor Gericht.
Dabei erhalten die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachtes, sie bekommen sie im Zuge der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung, also anlasslos. Diese Praxis stand nun gerichtlich auf dem Prüfstand.