Strom und Handy:So tarnen Konzerne Preiserhöhungen

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Ein Sonderkündigungsrecht hat der Mobilfunkkunde nicht, wenn der Anbieter den Preis erhöht - aber man kann widersprechen (Foto: Arno Burgi/dpa)

Nein, das wird nicht teurer, das wird nur "nachjustiert": Wie Kunden höhere Preise entdecken und sich wehren können.

Von Daniel Pöhler, Finanztip

Unternehmen wollen natürlich nicht, dass Kunden nach einer Preiserhöhung zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Damit die Kundschaft gar nicht erst bemerkt, dass die Preise steigen, tricksen die Anbieter. Der neue Preis steht beispielsweise gar nicht im Anschreiben, sondern in einer Broschüre, die wie Werbung aussieht und ebenfalls im Umschlag liegt. Die meisten Kunden werfen die vermeintliche Werbung natürlich weg - und sehen erst auf der nächsten Rechnung, was passiert ist.

Noch ein Trick: Die Preiserhöhung wird in einem langen, belanglosen Text versteckt. Ein Strom-Versorger schickte seinen Kunden ein dicht bedrucktes Anschreiben. Nur wer nach mehr als einer Seite Geschwafel noch die zweite Seite las, erfuhr von "künftigen Preisen". Dass diese erhöht werden, sagte der Anbieter aber nicht. Der Kunde musste in seinen Unterlagen den bisherigen Preis nachschlagen und mit dem künftigen vergleichen, um die Erhöhung zu erkennen.

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Werbung abbestellen: Schreiben Sie Ihren Anbietern für Strom, Gas, Handy und Festnetz, dass Sie keine Werbemitteilungen wünschen. Die Unternehmen müssen sich daran halten. Dadurch sinkt das Risiko, dass Sie ein wichtiges Preiserhöhungs-Schreiben mit Reklame verwechseln.

Alarm-Wörter suchen: Erhalten Sie einen Brief, eine E-Mail oder SMS von Ihrem Anbieter, lesen Sie das Schreiben aufmerksam bis zum Schluss durch und suchen Sie nach Schlüsselbegriffen wie "Preisanpassung", "Preisentwicklung", "Nachjustierung bei Abgaben und Preisen", "Einführung eines neuen Produktportfolios" oder schlicht "Informationen zu Ihrem Tarif".

Wird Ihr Strom- oder Gaspreis erhöht, kündigen Sie innerhalb weniger Tage per Einwurf-Einschreiben. Sie haben das Recht dazu, auch wenn Ihr Vertrag eigentlich noch länger läuft ( Sonderkündigung).

Will Ihr Handy- oder Festnetz-Anbieter die Preise anheben, haben Sie in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen sollten Sie der Preiserhöhung widersprechen. Dann läuft Ihr Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter. Es kann allerdings passieren, dass der Anbieter dann Ihren Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigt.

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