Strafverfolgung über digitale Sprachassistenten:Kühlschrank als Zeuge

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Daten digitaler Assistenten wie des "Echo" sind häufig auf ausländischen Servern gespeichert. Die Geräte selbst können auch jetzt schon bei Razzien beschlagnahmt werden. (Foto: Elaine Thompson/AP)

Bislang gibt es für die Nutzung von Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachassistenten keine Rechtsgrundlage. Sicherheitsbehörden sollen künftig auf diese Daten zugreifen dürfen.

Von Max Muth, Berlin

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer anstehenden Konferenz in Kiel über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und "smarter" Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. Immer mehr alltägliche Gebrauchsgegenstände verdienen das Prädikat "smart": Sie sind mit dem Internet verbunden und sammeln Daten über ihre Nutzung.

Kühlschränke protokollieren ihren Füllstand, um notfalls nachbestellen zu können, Armbanduhren zeichnen laufend die Herzfrequenz ihres Trägers auf. Und smarte Lautsprecher wie Amazons "Alexa" oder Googles "Assistant" beantworten Fragen ihrer Besitzer, nachdem diese sie mit einem Aktivierungswort angesprochen haben. Die bei der Interaktion mit den Geräten anfallenden Daten werden gespeichert und helfen den Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Produkte, doch auch die Sicherheitsbehörden interessieren sich für die Protokolle der kleinen Helfer.

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Wer dachte, die Spracheingaben seien nur für Software gedacht, der irrt einem Bericht zufolge. Amazon-Mitarbeiter können auch Informationen sehen, mit denen Nutzer identifiziert werden könnten.

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"Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Eine Prüfung der damit verbundenen rechtlichen Fragen dauere aber noch an. Die Beratungen bei der Innenministerkonferenz, die am nächsten Mittwoch beginnt, seien erst der "Einstieg in die Diskussion".

Bislang gibt es für die Nutzung von Daten von Smart-Home-Geräten und Sprachassistenten noch keine Rechtsgrundlage. Datenschutzgründe verbieten den Zugriff der Ermittlungsbehörden. Auch technisch wäre ein Zugriff schwierig. Denn oft liegt der Schlüssel zu den Daten nicht beim Anbieter des Geräts, sondern beim Nutzer. Zudem werden die Daten oft auf Servern im Ausland gespeichert.

Grüne und FDP sind dennoch alarmiert. "Dieser ausufernde Schnüffelstaat gängelt damit nur die Bürgerrechte von Millionen unschuldiger Bürger", warnte der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte, statt "millionenfacher Wanzen in unseren Wohnungen" brauche Deutschland sichere vernetzte Geräte und rechtliche Vorgaben.

© SZ vom 06.06.2019/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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