Finanzen:Steuererleichterungen für Klimaschützer

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Die Bundesregierung verlängert steuerliche Vorteile für e-Autos als Dienstwagen und beim Laden. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Vizekanzler Olaf Scholz will umweltfreundliches Verhalten fördern - zum Beispiel mit Job-Tickets vom Arbeitgeber oder Dienst-Elektrofahrzeugen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist im Urlaub, deshalb wird der Vizekanzler an diesem Mittwoch die Sitzung des Bundeskabinetts leiten. Wie man es von Olaf Scholz erwarten darf, hat der Sozialdemokrat das besondere Ereignis gut vorbereitet. Weil auch die SPD zeigen soll, dass sie beim Klimaschutz vorankommen will, hat der Bundesfinanzminister ein Paket mit steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt, die klimaschonendes Verhalten fördern sollen - vor allem auf den täglichen Arbeits- und Freizeitwegen. Scholz will die Elektromobilität voranbringen und Bürger anregen, auf den öffentlichen Nahverkehr und Fahrräder umzusteigen.

Job-Tickets

Die Anreize für Jobtickets, die Arbeitgeber ihren Angestellten ganz oder teilweise bereits heute zahlen, werden verbessert. Um deutlich mehr Autofahrer als bislang zu motivieren, auf Busse und Bahnen umzusteigen, können Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber erhaltenen Zuschüsse oder den geldwerten Vorteil künftig pauschal mit 25 Prozent versteuern lassen. Der Vorteil: Sie behalten trotzdem ihre Entfernungspauschale. Das Job-Ticket soll nicht mehr - wie bisher - darauf angerechnet werden.

E-Dienstwagen

Die Bundesregierung verlängert die steuerlichen Vorteile für E-Autos als Dienstwagen und beim Laden. Wer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug der Firma auch privat nutzt, muss diesen Vorteil nur mit 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises versteuern; diese Regel war ursprünglich bis 2021 befristet, soll aber nun bis 2030 gelten. Voraussetzung ist, dass die Reichweiten der Fahrzeuge ab 2022 deutlich steigen. Lieferfahrzeuge erhalten Sonderabschreibungen. Elektro- und Hybridfahrzeuge dürfen steuerfrei beim Arbeitgeber aufgeladen werden. Stellt der Arbeitgeber Ladevorrichtungen für daheim zur Verfügung, muss dies als geldwerter Vorteil versteuert werden - auch diese Regeln werden bis 2030 verlängert. Unternehmen, die E-Autos mieten oder leasen, sollen ebenfalls steuerlich entlastet werden.

E-Fahrräder

In Städten boomt der autofreie Verkehr. Wer zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ein Dienstfahrrad bekommt und es auch privat nutzt, kann das bis 2030 steuerfrei tun. Das gilt auch für Chefs und Eigentümer selbst.

Wohnen

Die Bundesregierung will bezahlbaren Wohnraum fördern - und hat dazu verschiedene Maßnahmen erlassen. Unter anderem sollen Werkswohnungen helfen, Engpässe zu vermeiden. Die bisherige Regelung war allerdings wenig attraktiv für Arbeitnehmer. Wer von seinem Arbeitgeber eine Wohnung preiswert vermietet bekam, musste die Differenz zur ortsüblichen Miete versteuern. Diese Regel wird nun durch einen geringeren Abschlag ersetzt.

Die Regierung schließt zudem ein Steuerschlupfloch bei Immobilienkäufen, das vor allem finanzstarke Käufer genutzt haben, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen - zulasten der Länder. Künftig sollen die sogenannten Share-Deals kaum noch möglich sein.

© SZ vom 31.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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