Es ist ein millionenschwerer Skandal: Sechs Händler von CO2-Emissionsrechten haben den Staat um fast eine Viertelmilliarde Euro Umsatzsteuern geprellt. Im Prozess um den Steuerbetrug hat die Staatsanwaltschaft langjährige Haftstrafen für die Angeklagten gefordert - und der Deutschen Bank eine Mitschuld gegeben.
Das Strafmaß für die Händler reicht von drei Jahren und neun Monaten bis zu achteinhalb Jahren Haft. Oberstaatsanwalt Thomas Gonder wirft drei der Angeklagten bandenmäßige schwere Steuerhinterziehung vor, den drei anderen, die teilweise als Strohmänner fungierten, bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung. Sie sollen vom Finanzamt unberechtigt insgesamt mehr als 230 Millionen Euro Umsatzsteuer für die CO2-Zertfikate kassiert haben, die sie aus dem Ausland bezogen und an die Deutsche Bank weiterverkauft hatten.
Die habe die CO2-Papiere wieder ins Ausland geschafft. Dafür haben die Männer Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend gemacht, die sie tatsächlich nie gezahlt hatten. Gonder hält die Vorwürfe für bewiesen, einige der Angeklagten haben Geständnisse abgelegt.
Mitarbeiter der Deutschen Bank waren in dem Prozess nur als Zeugen aufgetreten, gegen einige von ihnen wird aber weiter ermittelt. Das Institut hatte unter dem Eindruck des Prozesses nach dem dritten Quartal mehr als 300 Millionen Euro auf ihre Umsatzsteuerforderungen abgeschrieben.
Sieben Mitarbeiter der Deutschen Bank gehören zu den Beschuldigten in dem gesamten Komplex, in dem die Ermittler 170 Menschen im Visier haben. Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte: "Eine interne Untersuchung einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei hat bisher keine Hinweise auf eine Verstrickung der Mitarbeiter der Bank ergeben." Gonder wollte sich am Rande der Verhandlung nicht dazu äußern, ob er auch Deutsche-Bank-Mitarbeiter anklagen wolle.
Mitarbeiter der Deutschen Bank "schuldhaft verstrickt"
Ohne die Mitwirkung der größten deutschen Bank hätten die Betrügereien aber nie stattfinden können, sagte Gonder schon zu Beginn seines Plädoyers vor dem Landgericht Frankfurt und gab der Bank damit eine Mitschuld. "Auch Mitarbeiter der Deutschen Bank waren drin zumindest schuldhaft verstrickt", sagte er. Die Bank habe es den Angeklagten sehr einfach gemacht und sich trotz einschlägiger Warnungen aus dem Ausland bereitwillig als Aufkäufer der Verschmutzungsrechte zur Verfügung gestellt.
Gonder kritisierte auch den Gesetzgeber: Obwohl die Betrügereien bereits 2009 ruchbar geworden waren, habe eine Änderung der Steuergesetze bis Juli 2010 auf sich warten lassen. "Ein schnelleres Handeln (der Politik) hätte dem Fiskus einen Steuerschaden mindestens in dreistelliger Millionenhöhe erspart", sagte der Staatsanwalt.
Das Urteil soll am 21. Dezember gefällt werden.