Selbständige:Achtung Nachzahlung

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Corona-Hilfen zählen als Betriebseinnahmen. Wer sie bekommen hat, erlebt beim Finanzamt deshalb womöglich eine böse Überraschung.

Von Andreas Jalsovec, München

Das Wort Corona war 2020 so allgegenwärtig - da verwundert es nicht, dass es zum Jahresende auch Eingang findet in die von den Finanzämtern sorgsam verwaltete Welt der Steuerformulare. "Anlage Corona-Hilfen" heißt ein vom Fiskus eigens geschaffenes neues Steuer-Papier. Es ist insbesondere für Solo-Selbständige und Unternehmen gedacht, die im Laufe der Corona-Pandemie finanzielle Zuschüsse vom Staat bekommen haben.

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