Altverträge:Wenn die Privatrente sinkt

Olaf Scholz

Er hat den Garantiezins in der Lebensversicherung reduziert: Finanzminister Olaf Scholz.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Bundesregierung hat den höchstens erlaubten Garantiezins in der Lebensversicherung reduziert. Das liegt an den niedrigen Gesamtzinsen. Die Änderung wirkt sich nur auf neue Verträge aus, sagen die Versicherer. Verbraucherschützer sehen das anders.

Von Herbert Fromme, Köln

Lange hat sich die Bundesregierung gesträubt. Schon vor einem Jahr haben die Aktuare, die speziell ausgebildeten Versicherungsmathematiker, eine Absenkung des sogenannten Höchstrechnungszinses empfohlen. Aber Finanzminister Olaf Scholz zögerte. Denn sein Ministerium weiß sehr wohl, dass eine solche Absenkung erhebliche Nebenwirkungen haben kann, bis hin zur faktischen Abschaffung der Riester-Rente.

Doch jetzt hat Scholz die Obergrenze für den Zins reduziert, den Lebensversicherer ihren Kunden für die gesamte Laufzeit des Vertrages garantieren dürfen. Zurzeit sind es 0,9 Prozent Zinsen, von Januar 2022 an nur noch 0,25 Prozent. In den 90er Jahren stand der Garantiezins auch schon einmal bei 4 Prozent.

Über die Wirkung gibt es Streit zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV). "Die Absenkung des Höchstrechnungszinses gilt nur für neu abgeschlossene Verträge", teilte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen mit. "Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat der Schritt keine Folgen." Genau das stimmt nicht, behauptet dagegen Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. "Der GDV täuscht die Versicherten und die Politiker." Denn wenn ein Vertrag von der Einzahlungsphase in die Rentenphase übergeht, wird bei vielen Verträgen neu gerechnet, so Kleinlein - der selbst Versicherungsmathematiker ist. "Egal ob Riester-Renten, Rürup-Renten, betriebliche Altersvorsorge oder private Verträge, Millionen Versicherte müssen mit niedrigeren Renten rechnen."

Betroffen seien Verträge, die in den vergangenen zehn Jahren verkauft wurden. Die höchstens erlaubte Garantie spielt also doch eine Rolle, so Kleinlein. Weil sie ab 2022 niedriger ist, sinken die Privatrenten. Er schätzt die Wirkung auf minus zehn Prozent.

Viele Sparer werden die Veränderung des Zinses spüren

Peter Schwark, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, lässt das nicht gelten. Es gebe bei allen Lebensversicherungsverträgen, die zu einer Privatrente führen, einen garantierten Rentenfaktor, mit dem die Höhe der Privatrente berechnet wird. Der könne nicht verändert werden und sei tatsächlich vergleichbar niedrig, sagte Schwark. Doch die tatsächlich gezahlte Privatrente sei fast immer höher.

Die Absenkung des Höchstrechnungszinses spiele bei der überwiegenden Anzahl der aktuell laufenden Verträge keine Rolle. "Bei modernen Verträgen, die in 20 oder 30 Jahren fällig werden, könnte das anders sein", räumte Schwark ein. Das gelte aber nur, wenn die Zinsen dann noch so niedrig sind wie heute. "Wenn die Zinsen steigen, werden dann die höheren Zinsen zur Berechnung der Höhe der Privatrente verwendet."

Viele der Millionen Sparer mit Lebensversicherungen werden auf die eine oder andere Weise die Veränderungen des Zinses spüren. Wer sich darauf nicht einlassen will, kann kündigen. Das ist aber vor allem bei schon länger laufenden Verträgen selten eine gute Idee. Ganz schlecht ist es bei Riester, weil der Staat dann die Zulagen zurückverlangt.

Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, also ohne weitere Zahlungen bis zur Fälligkeit oder der Rentenauszahlungsphase weiterlaufen zu lassen. Wer unbedingt Bargeld braucht, sollte sich auf dem Markt der Policenaufkäufer umsehen, die Verträge zu günstigeren Bedingungen übernehmen als die Versicherer bei Kündigung.

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