Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gehört zu den Politikern, die stets den Eindruck erwecken, ihre Arbeit im Griff zu haben. Auch bei der Reform der Jobcenter, in denen die Hartz-IV-Empfänger betreut werden, gab sie die Devise aus: Alles wird gut oder zumindest nicht so schlimm. Nun zeigt sich, dass sich die Ministerin verkalkuliert hat. Kaum zwei Monate im Amt, sitzt sie bereits in der Klemme, weil Ministerpräsidenten ihrer eigenen Partei ihrem Plan im Bundesrat nicht zustimmen wollen.
Von der Leyen wollte bei der vom Verfassungsgericht geforderten Neuordnung der Hartz-IV-Verwaltung den Weg des geringsten Risikos gehen. Fünf Jahre nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entwickelt sich die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen immer besser.
Trotzdem plante die Ministerin, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand wieder formal zu trennen. So wollte sie den Wünschen der Verfassungsrichter nachkommen, die darin eine unzulässige "Mischverwaltung" sehen. Die Option, das bisherige System mit einer Änderung des Grundgesetzes zu erhalten, war ihr zu gefährlich, weil sie dafür die Stimmen der Opposition benötigt hätte. Dies war ein schwerer Fehler.
Nun muss von der Leyen so schnell wie möglich die Kehrtwende schaffen und vor allem in ihrer Fraktion eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung schmieden. Das ist schwierig, aber lohnenswert: Es wäre absoluter Wahnsinn, in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit die Jobcenter dazu zu zwingen, sich mit ihrer Organisation statt mit den Jobsuchenden zu beschäftigen. Die Leidtragenden wären die Hilfebedürftigen. Da hat der aufmüpfige Hesse Roland Koch einfach recht.