Kurznachrichtendienst:Twitter zerrt Musk vor Gericht

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Weil der Milliardär den Kauf des Kurznachrichtendienstes absagt, verklagt ihn das Unternehmen - in einem US-Bundesstaat, in dem man sich mit solch absurden Fällen auskennt. In einer 60-seitigen Klageschrift macht Twitter dem Tesla-Chef zahlreiche Vorwürfe.

Von Jannis Brühl

Wer ein Bügeleisen im Internet gekauft hat, kann es kurz danach einfach zurückschicken, wenn er es nicht mehr will. Wer den Kauf eines Milliarden-Dollar-Unternehmens unterschrieben hat, kommt da nicht so einfach wieder raus. Elon Musk probiert es trotzdem.

Der 51-jährige Tesla-Chef und Milliardär versucht, den Kauf des sozialen Netzwerks Twitter abzublasen. Und das, obwohl seit April eine Vereinbarung zwischen Musk und Twitter besteht, nach der Musk das Unternehmen für 44 Milliarden Dollar kauft. 9,1 Prozent an Twitter hält er bereits.

Seine Juristen reichten am Freitag bei der US-Börsenaufsicht SEC ein Dokument ein, mit dem Musk vom Kauf des Unternehmens zurücktritt. Sie begründen das vor allem damit, dass Twitter die Zahl sogenannter Spam-Bots als zu niedrig angegeben habe. Das sind Nutzerkonten, die automatisiert zum Beispiel halbseidene Werbung oder Propaganda verbreiten. Das Argument lautet also, die Twitter-Chefs hätten Musk getäuscht, der Kurznachrichtendienst hätte viel weniger echte menschliche Nutzer als behauptet.

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Der Kurznachrichtendienst will das nicht auf sich sitzen lassen: Twitters Verwaltungsratschef Bret Taylor teilte am Dienstag mit, das Unternehmen habe Klage eingereicht. In einer etwa 60-seitigen Klageschrift fordern die Anwälte des Online-Dienstes, dass das zuständige Gericht den Vollzug der Übernahme anordnen soll. Musk glaube wohl, dass er es sich erlauben könne, von einem geschlossenen Vertrag einfach so zurückzutreten, das Unternehmen zu verunglimpfen, dessen Geschäft durcheinanderzubringen und Werte von Aktionären zu zerstören.

Twitter führt Musks Vorgehen auf den Abschwung am Aktienmarkt zurück, durch den sowohl der Wert von Twitter als auch Musks Vermögen geschrumpft sei. Die Kaufvereinbarung halte aber fest, dass eine solche Entwicklung ein von Musk zu tragendes Risiko und kein Grund für einen Ausstieg sei.

Das Anzweifeln der Schätzungen zur Zahl der Spam-Bots und Forderungen nach mehr Daten dazu stellt Twitter in der Klageschrift als Versuch dar, einen Vorwand zur Aufkündigung des Deals zu schaffen. So habe Musk eingeräumt, er habe eine ausführliche Erklärung von Twitter zur Methode der Schätzung nicht gelesen. Und auch Musks wortloser Tweet mit einem Kothaufen-Emoji, mit dem er auf öffentliche Erläuterungen von Twitter-Chef Parag Agrawal reagierte, schaffte es in die Klageschrift. Das Unternehmen bat um eine beschleunigte Prüfung des Falls.

War das Kaufangebot nur ein Scherz?

Musk spielt vor den Augen der Social-Media-Öffentlichkeit ein Vabanquespiel. Das setzt nun ein kompliziertes Verfahren in Gang, tief im amerikanischen Räderwerk für Firmenübernahmen, bei denen es um richtig viel Geld geht. Konzerne kaufen Start-ups, um ihr Imperium zu vergrößern. Private-Equity-Firmen und Hedgefonds handeln mit ganzen Firmen wie mit Gebrauchtwagen. Und ein Milliardär wie Musk kauft aus persönlicher Faszination Unternehmen wie Twitter, zumindest, bis er es sich anders überlegt. Nun richten sich die Blicke dorthin, wo viele dieser Geschichten spielen: nach Delaware.

In dem kleinen Bundesstaat an der Ostküste haben mehr als die Hälfte der großen US-Unternehmen ihren formellen Sitz, auch Twitter sitzt dort. Die Steuern sind niedrig, die Richter auf Unternehmensrecht spezialisiert. Sie werden entscheiden, ob Musk den Kauf ohne Konsequenzen platzen lassen darf; ob er mit einer Strafe von einer Milliarde Dollar davonkommt; oder ob er Twitter tatsächlich für 44 Milliarden Dollar kaufen muss.

Die wahren Motive des Serienunternehmers bleiben im Dunkeln. Bei seiner Rede auf einem Unternehmertreffen in Sun Valley am Samstag wich er Fragen nach Twitter aus. Er redete lieber über seine Ideen für eine Besiedlung des Mars. Musk wird eine gewisse Twitter-Sucht unterstellt, seine Follower-Zahl von mehr als 100 Millionen wird nur von Ex-US-Präsident Barack Obama und Mega-Promis wie Rihanna übertroffen. Der Dienst ist sein Lieblingsspielzeug, auf dem er seine libertäre Weltsicht verbreitet, die zuletzt immer offener für reaktionäre Ansichten wurde, und auf dem er sich über seine Kritiker lustig macht. Deshalb ist es nicht völlig unmöglich, dass sein Kaufangebot von Anfang an eher ein weiterer Scherz, eine Inszenierung des Milliardärs war, der sich seinen Ruf als Online-Troll hart erarbeitet hat.

Der nächste Akt des Dramas spielt aber nicht auf der Social-Media-Bühne und auch nicht vor einer Jury, sondern nur vor den Richtern am Court of Chancery in Wilmington, Delaware, dem wichtigsten Gericht für Fragen des Eigentums an Unternehmen.

Musks Anwälte bringen drei Argumente für die Absage des Kaufs vor: Erstens habe Twitter getrickst. Die Angabe des Unternehmens, dass weniger als fünf Prozent der Nutzerkonten künstlich seien, sei massiv untertrieben. Beweise dafür hat Musk nicht vorgelegt. Das liege aber - so der zweite Vorwurf -, daran, dass Twitter ihm keine Informationen gegeben habe. Es gibt allerdings keine Hinweise darauf, dass das Unternehmen intransparent war. Im Gegenteil, Musk löcherte Twitter nach dem Unterzeichnen immer wieder wegen neuer Daten und bekam sie auch. Twitter ermöglichte ihm auch Zugriff auf den "Feuerwehrschlauch", jenen Datenstrom, in dem Musks Experten jeden Tweet auswerten konnten. Spannend wird also, wie Musks Anwälte vorrechnen wollen, dass ein großer Teil der Twitter-Nutzer gar keine Menschen sind.

Musks Anwälte argumentieren drittens, Twitter habe nach dem Deal zwei leitende Angestellte gefeuert, ohne ihm Bescheid zu sagen. Das dürfte im Hire-and-Fire-Amerika keinen Richter beeindrucken, noch dazu während eines wirtschaftlichen Abschwungs.

All das würde Musk aber ohnehin nur dann das Recht auf Rücktritt vom Kauf geben, wenn es nachweisbar Twitters Geschäft verhagelt hat. Solche Klauseln in Kaufverträgen sollen Unternehmen zum Beispiel davon abhalten, Schulden zu verheimlichen. Diesen Fall stellen die Business-Richter in Delaware aber äußerst selten fest. Eine Ausnahme war eine Klage gegen den Medizintechnikkonzern Fresenius. Er durfte 2018 den Kauf des Pharmaunternehmens Akorn abblasen, weil dessen Manager ihm wichtige Informationen vorenthalten hatten.

Deal ist Deal, so halten es die Richter immer wieder

Twitters Chancen stehen also insgesamt nicht schlecht. Denn so absurd es klingt, dass jemand gezwungen werden kann, einen Milliardendeal durchzuziehen, den er gar nicht mehr will: Gerichte verdonnern die Unwilligen immer wieder dazu. Erst in der Covid-Pandemie kam es zu zwei Showdowns in Delaware. Die Private-Equity-Firma Kohlberg hatte einen Übernahmevertrag mit dem Unternehmen Decopac, das auf Kuchenverzierungen spezialisiert ist. Nachdem die Pandemie alles durcheinandergewirbelt hatte, versuchte Kohlberg, den Kauf abzusagen. Nichts da, sagten die Richter, Deal ist Deal. Kohlberg musste Decopac kaufen.

Auch das Juwelier-Unternehmen Tiffany zwang den Luxusgüterhersteller LVMH, es doch noch zu kaufen. Allerdings zahlte LVMH am Ende 420 Millionen Dollar weniger als ursprünglich vereinbart. Auf so einen Rabatt könnte auch Musk spekulieren. Er könnte ihn brauchen. Schließlich ist der Kurs seiner Tesla-Aktien seit dem Deal stark eingebrochen. Ihr Wert macht einen großen Teil seines Reichtums aus.

In Delaware kommt auch eine psychologische Komponente ins Spiel, auf die Bloomberg-Kolumnist Matt Levine hinweist: Wird ein Richter aus Delaware wirklich den reichsten Mann der Welt, der eine Armee von Fans in den sozialen Medien hinter sich hat, zwingen, den Deal durchzuziehen? Das könne selbst einen Richter aus Delaware einschüchtern. Der Fall könnte also auch ein Test für die Unabhängigkeit der US-Justiz werden.

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