Studie:2,7 Millionen bekommen weniger als den Mindestlohn

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Im Hotel- und Gaststättengewerbe wird das Mindestlohngesetz laut einer Studie besonders häufig gebrochen. (Foto: dpa)
  • 2,7 Millionen Arbeitnehmer arbeiteten im Jahr 2016 für Gehälter unterhalb des Mindestlohns, wie eine neue Studie zeigt.
  • In Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag wird gegen das Mindestlohn-Gesetz besonders häufig verstoßen.
  • Eine positive Entwicklung gibt es aber: Viele Geringverdiener werden seit Einführung des Mindestlohns spürbar besser bezahlt.

Von Thomas Öchsner, München

Kellner verdienen weniger als den Mindestlohn, weil sie ihre vertraglichen Arbeitszeiten überschreiten. Lastwagenfahrer bekommen nur für Fahrten Geld, nicht aber für Pausen. Auf Baustellen wird die gesetzliche Lohnuntergrenze von jetzt 8,84 Euro durch den Einsatz von Scheinselbständigen unterlaufen. Für Verstöße gegen den Mindestlohn haben die Unternehmen 2017 mehr als 4,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit etwa 2500 Ermittlungsverfahren ein, weil Arbeitgeber das Mindestlohngesetz nicht einhielten.

Nun zeigt eine neue Studie: In Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag wird gegen das Gesetz besonders häufig verstoßen. Fehlte beides, erhielten 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht einmal den Mindestlohn. Das sind mehr als fünfmal so viele wie in Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag. Dort lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Dies geht aus einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, die an diesem Montag veröffentlicht wird. Die Angaben beruhen auf einer Auswertung des sozio-ökonomischen Panels. Dabei werden jedes Jahr in Deutschland etwa 30 000 Menschen in fast 11 000 Haushalten befragt, was sie arbeiten und verdienen.

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Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kommen dem WSI zufolge vor allem in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs besonders häufig vor. So bekamen 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn - wohl deshalb, weil die Einhaltung hier kaum zu kontrollieren ist. Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Umgehungsquote 38 Prozent, im Einzelhandel 20 Prozent. Häufiger werde der Mindestlohn bei Frauen und Personen mit geringerem Bildungsstand umgangen. "Auch ein Minijob-Arbeitsvertrag und das Vorliegen einer Befristung steigern das Risiko für Umgehungen erheblich", heißt es in der Studie des WSI-Arbeitsmarktexperten Toralf Pusch.

Die Untersuchung zeigt, dass nach wie vor viele Menschen durch die Maschen des Mindestlohngesetzes fallen. 2016 bekamen demnach etwa 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland nicht den Mindestlohn. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, für die das Gesetz galt, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Positiv bewertet Pusch, dass trotz der Verstöße viele Geringverdiener jetzt spürbar besser bezahlt werden. So legten die Löhne im Gastgewerbe nach Einführung der Lohnuntergrenze um 9,9, im Einzelhandel um 11,4 und in der Fleischverarbeitung um 11,6 Prozent zu.

Bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte 2017 festgestellt, dass viele Beschäftigte den Mindestlohn nicht erhalten, obwohl er ihnen zusteht. Das DIW rechnete dabei mit 1,8 bis 2,6 Millionen, je nachdem, ob man die vertraglich festgehaltenen oder die tatsächlichen Arbeitszeiten berücksichtigt. Die Zahlen des WSI liegen höher, weil Pusch methodisch anders vorgegangen ist und zum Beispiel bei seinen Berechnungen Überstundenzuschläge einbezogen hat.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell zeigt sich empört über das Ergebnis der Studie: "Es sollte jenen Arbeitgebervertretern und politisch Verantwortlichen die Schamesröte ins Gesicht treiben, die sich unverdrossen für Ausnahmen und weniger sogenannte Dokumentationspflichten beim Mindestlohn stark gemacht haben. Kämen sie damit durch, wäre das nichts anderes als eine gesetzlich legitimierte Einladung zum Beschiss", sagte er der SZ. Nötig sei stattdessen "endlich das versprochene Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit".

© SZ vom 29.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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