Mainz:Regierung hält Wahl von Landesmediendirektor für rechtmäßig

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat rechtliche Zweifel an der Wahl des nordrhein-westfälischen Ex-Staatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD) zum Landesmediendirektor zurückgewiesen. "Die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ist aus Sicht der Landesregierung natürlich selbstverständlich", teilte die Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage mit. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) sei eine Anstalt des öffentlichen Rechts und nehme ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr. Das Wahlverfahren sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Findungskommission sei ein übliches Verfahren zur Vorbereitung.

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Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat rechtliche Zweifel an der Wahl des nordrhein-westfälischen Ex-Staatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD) zum Landesmediendirektor zurückgewiesen. „Die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ist aus Sicht der Landesregierung natürlich selbstverständlich“, teilte die Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage mit. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) sei eine Anstalt des öffentlichen Rechts und nehme ihre Aufgaben in eigener Verantwortung wahr. Das Wahlverfahren sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Findungskommission sei ein übliches Verfahren zur Vorbereitung.

Der frühere Medienstaatssekretär hatte bei der Wahl am Montag 19 von 34 Stimmen der LMK-Versammlung erhalten, 18 waren mindestens nötig. Eine Findungskommission hatte ihn als Kandidaten benannt. Die CDU forderte die Regierung auf, vorerst keinen Vertrag mit Eumann zu schließen. Die AfD verlangt, den Posten öffentlich auszuschreiben.

Die LMK lizenziert private Radio- und Fernsehanbieter und beaufsichtigt deren Programme. Die Landesregierung kann ihre Tätigkeit wegen des Gebots der Staatsferne nur auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben prüfen. Der Leipziger Staatsrechtler Hubertus Gersdorf hatte im SWR und in der Zeitung „Die Rheinpfalz“ deutlich gemacht, dass er Zweifel an der Wahl ohne Ausschreibung hat.

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