Medien - Kiel:Chef der Staatskanzlei: Rundfunkbeiträge flexibler gestalten

Kiel (dpa/lno) - Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, kritisiert Forderungen von ARD und ZDF nach höheren Rundfunkbeiträgen. "Die Forderungen von ARD und ZDF, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen und möglicherweise sogar vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sind zu diesem Zeitpunkt völlig überflüssig und verfehlen das Ziel", sagte Schrödter. Die Gespräche über eine grundsätzliche Reform der Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien in vollem Gange. "Beide Sendeanstalten wären gut beraten, sich in diese Debatte konstruktiv einzubringen."

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Kiel (dpa/lno) - Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, kritisiert Forderungen von ARD und ZDF nach höheren Rundfunkbeiträgen. "Die Forderungen von ARD und ZDF, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen und möglicherweise sogar vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sind zu diesem Zeitpunkt völlig überflüssig und verfehlen das Ziel", sagte Schrödter. Die Gespräche über eine grundsätzliche Reform der Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien in vollem Gange. "Beide Sendeanstalten wären gut beraten, sich in diese Debatte konstruktiv einzubringen."

Schleswig-Holstein setzt sich nach Schrödters Angaben dafür ein, den Auftrag flexibler zu gestalten, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk schnell auf sich verändernde Rahmenbedingungen einer konvergenten Medienwelt und auf ein sich veränderndes Nutzungsverhalten reagieren kann. "Erst wenn diese Frage geklärt ist, werden wir die Finanzierungsgrundlagen klären und anpassen. Dazu gehört für mich auch, die Entwicklung des Rundfunkbeitrages an einen Index zu koppeln. Die Höhe des Rundfunkbeitrags folgt dem Programmauftrag - nicht umgekehrt."

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Im Frühjahr 2019 müssen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF macht einen Vorschlag für die Beitragshöhe, die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten müssen alle 16 Landtage ratifizieren. Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus.

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