Medien:Karlsruhe beschränkt Einfluss von Staat und Parteien auf ZDF

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF beschränkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum "Staatsfunk" werden. Der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien des Senders dürfe höchstens ein Drittel betragen, entschied das Gericht in Karlsruhe. Damit haben die Klagen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg Erfolg. Die Richter des Ersten Senats erklärten mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.

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Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF beschränkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden. Der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien des Senders dürfe höchstens ein Drittel betragen, entschied das Gericht in Karlsruhe. Damit haben die Klagen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg Erfolg. Die Richter des Ersten Senats erklärten mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.

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