Köln (dpa) - Springer-Chef Mathias Döpfner muss vorerst nicht mit juristischen Konsequenzen wegen seiner Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann rechnen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner zurück. Seine Äußerungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Gericht. Damit ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht zu Ende. Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, er werde seinem Mandanten empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen.
Medien:Affäre Böhmermann: Gericht erlaubt Äußerungen Döpfners
Köln (dpa) - Springer-Chef Mathias Döpfner muss vorerst nicht mit juristischen Konsequenzen wegen seiner Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann rechnen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner zurück. Seine Äußerungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Gericht. Damit ist der Rechtsstreit aber möglicherweise noch nicht zu Ende. Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, er werde seinem Mandanten empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema