Frankfurt (dpa) - Die Lufthansa empfiehlt Angehörigen der Germanwings-Opfer, sich für Entschädigungszahlungen zunächst an den deutschen Staat zu wenden. Dies sei der übliche Weg, erklärte ein Sprecher des Mutterkonzerns Lufthansa. Nach dem Opferentschädigungsgesetz haben die Opfer von Gewalttaten Ansprüche gegen den deutschen Staat, wobei ausdrücklich Ereignisse in deutschen Flugzeugen eingeschlossen sind. Lufthansa hat den Hinterbliebenen bislang eine Soforthilfe von 50 000 Euro pro Todesopfer gezahlt.
Luftverkehr:Lufthansa: Germanwings-Angehörige sollen Entschädigung beantragen
Frankfurt (dpa) - Die Lufthansa empfiehlt Angehörigen der Germanwings-Opfer, sich für Entschädigungszahlungen zunächst an den deutschen Staat zu wenden. Dies sei der übliche Weg, erklärte ein Sprecher des Mutterkonzerns Lufthansa. Nach dem Opferentschädigungsgesetz haben die Opfer von Gewalttaten Ansprüche gegen den deutschen Staat, wobei ausdrücklich Ereignisse in deutschen Flugzeugen eingeschlossen sind. Lufthansa hat den Hinterbliebenen bislang eine Soforthilfe von 50 000 Euro pro Todesopfer gezahlt.
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