Luftverkehr:Gericht: Piloten dürfen bei Lufthansa streiken

Frankfurt/Main (dpa) - Der für morgen geplante Pilotenstreik bei der Lufthansa kann stattfinden. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies in erster Instanz einen Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab. Das Gericht ließ aber die Berufung beim Landesarbeitsgericht zu, das noch am Abend tagen könnte, sofern die Parteien es anrufen. Zunächst war unklar, ob die Lufthansa Rechtsmittel einlegen wollte. Lufthansa-Angaben zufolge würden dem Pilotenstreik fast jeder zweite Flug der Marke Lufthansa zum Opfer fallen. Es seien rund 100 000 Passagiere betroffen.

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Frankfurt/Main (dpa) - Der für morgen geplante Pilotenstreik bei der Lufthansa kann stattfinden. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies in erster Instanz einen Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab. Das Gericht ließ aber die Berufung beim Landesarbeitsgericht zu, das noch am Abend tagen könnte, sofern die Parteien es anrufen. Zunächst war unklar, ob die Lufthansa Rechtsmittel einlegen wollte. Lufthansa-Angaben zufolge würden dem Pilotenstreik fast jeder zweite Flug der Marke Lufthansa zum Opfer fallen. Es seien rund 100 000 Passagiere betroffen.

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