Frankfurt am Main:SunExpress Deutschland wehrt Betriebsratswahl vor Gericht ab

Frankfurt/Main (dpa) - Die Lufthansa-Beteiligung SunExpress Deutschland muss vorerst weiter keine Betriebsratswahlen im Unternehmen akzeptieren. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt bestätigte am Montag die Sicht der Richter aus der vorhergehenden Instanz, wonach dafür die gesetzliche Grundlage fehle.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa) - Die Lufthansa-Beteiligung SunExpress Deutschland muss vorerst weiter keine Betriebsratswahlen im Unternehmen akzeptieren. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt bestätigte am Montag die Sicht der Richter aus der vorhergehenden Instanz, wonach dafür die gesetzliche Grundlage fehle.

Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat bei SunExpress Deutschland etablieren und hatten schon einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, hatte dies im April per einstweiliger Verfügung am Frankfurter Arbeitsgericht verhindert.

Der Billigflieger sieht den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab.

Der Richter schloss sich der Sicht an. In der Tat gilt im Betriebsverfassungsgesetz für die Luftfahrt eine Ausnahme: Dort steht, dass für im Flugbetrieb Beschäftigte „eine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet werden kann“. Das Landesarbeitsgericht verwies aber zugleich auf das Hauptsacheverfahren. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet darin am 24. Oktober im Grundsatz über die Frage und über den Streit über die einstweilige Verfügung hinaus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: