Flughafen Frankfurt:Drohnen beeinträchtigen 2023 mehrfach Flugbetrieb

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Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Illustration)

Flughäfen sind für Drohnenpiloten grundsätzlich eine Tabuzone. Dennoch werden regelmäßig illegale Drohnenflüge am Frankfurter Flughafen registriert. Das kann Folgen für den Flugbetrieb haben.

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Frankfurt (dpa/lhe) - Drohnensichtungen haben im vergangenen Jahr an zehn Tagen zu Einschränkungen am Frankfurter Flughafen geführt. In zwei Fällen musste der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden, wie aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Während die Einstellung am 24. September 2023 beispielsweise mit rund 6 Minuten verhältnismäßig war, summierten sich die Behinderungen den Angaben zufolge am 6. Juli 2023 auf 85 Minuten - jedoch nicht zusammenhängend am Stück.

Die erste Drohnensichtung am Flughafen habe es im Dezember 2017 gegeben, wie das Ministerium unter Berufung auf Informationen des Flughafenbetreibers Fraport erläuterte. In den darauffolgenden fünf Jahren lag die Zahl der Fälle zwischen einem (2018/2021) und fünf Sichtungen (2019/2022). In diesem Jahr hat es nach Fraport-Angaben bislang keine Einschränkungen wegen Sichtungen von nicht genehmigten Drohnenflügen gegeben. Im Fall der Fälle gelte Safety First (Sicherheit zuerst), betonte der Sprecher.

„Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen sind gesetzlich streng verboten und stehen unter Strafe“, bekräftigte er. „Es gilt: Keine Drohnenflüge im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen ohne Ausnahmegenehmigung.“ Wer sein Fluggerät trotzdem aufsteigen lässt, dem drohe eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und womöglich empfindliche Strafen. Bei Sichtungen von nicht genehmigten Drohnenflügen stellt Fraport nach eigenen Angaben immer einen Strafantrag gegen unbekannt.

Drohnen als Tatmittel werden in Hessen seit 2016 in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Seitdem seien insgesamt 67 Fälle wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr mit dem Tatmittel „Drohne“ aktenkundig geworden, wie das Ministerium erklärte. Dabei gebe es allerdings auch Tatorte, die nicht einem „Flughafen“, „Flughafenbereich“ oder einer „Flugschneise“ zugeordnet seien.

Am Flughafen Kassel-Calden wurde in den zurückliegenden zehn Jahren noch keine Drohnensichtung erfasst, die Einfluss auf den Flugverkehr gehabt hätte, teilte das Ministerium mit.

© dpa-infocom, dpa:240421-99-751816/3

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