Lockdown in Deutschland:Wer mit welchen Wirtschaftshilfen rechnen kann

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Baumschmuck mit Schutzmaske: In diesem Jahr läuft Weihnachten anders ab. (Foto: Federico Gambarini/dpa)

Weil große Teile des Einzelhandels stillgelegt werden, kündigt die Bundesregierung für die Branche Überbrückungshilfen an. Anders als bei Restaurants und Kulturstätten soll aber nicht der Umsatz kompensiert werden.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Von Mittwoch an soll es in ganz Deutschland zugehen wie in den Werbespots der Bundesregierung. Am besten soll man auf der Couch liegen. Nur noch das Nötigste tun. Etwa sich das Fahrrad oder Auto reparieren lassen, Lebensmittel einkaufen, das verlorene Hörgerät ersetzen oder die Brille abholen, Zeitung kaufen oder Tierfutter, ein Rezept in der Apotheke einlösen oder schnell den Weihnachtsbaum holen. Mehr geht - vom Haareschneiden bis zum Geschenkekaufen - nicht.

Der Einzelhandel bleibt geschlossen, auch der Heimwerker muss zu Hause bleiben. Das haut rein, wirtschaftlich gesehen, wenn man bedenkt, dass die Weihnachtstage die umsatzstärksten Tage sind. Eine Milliarde Euro täglich nehmen die Geschäfte rund um Weihnachten und den Jahreswechsel ein. In normalen Zeiten. Dieses Jahr nicht.

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Mit dem harten Lockdown bis mindestens zum 10. Januar 2021 legen Bund und Länder nach den Gastro-Betrieben, Veranstaltern und Kultureinrichtungen auch den Einzelhandel still. "Es wird umfangreiche Wirtschaftshilfen geben", hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigt. Antragsberechtigt seien Unternehmer, Solo-Selbständige und Freiberufler.

Es wird allerdings nicht die Art von Hilfe sein, auf die viele Betroffene gehofft hatten: Dass sie den Umsatz, den sie bis 10. Januar 2021 nicht machen können, nach dem Vorbild der außerordentlichen Hilfen erstattet bekommen, die Restaurants und Bars und Solo-Selbständige erhalten, die wegen der Maßnahmen gegen die Pandemie schon im November und Dezember schließen mussten oder nicht arbeiten konnten - die nämlich bekommen bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet.

Viele Einkäufe werden nur verschoben

Der Bund hat sich bei den neuen Maßnahmen anders entschieden - aus mehreren Gründen. Die zwei wichtigsten sind wohl, dass es zu teuer geworden und auch nicht angemessen gewesen wäre. Schließlich sind viele Einkäufe ja nicht aufgehoben, sondern oft nur verschoben. Steppjacken etwa trägt man auch im Februar noch. Zudem ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung einschreiten könnte, kein Land hilft so großzügig der eigenen Wirtschaft wie die Bundesrepublik.

Statt Umsätze zu erstatten, zahlt der Bund großzügige Überbrückungshilfen. Direkt oder indirekt von den Schließungen betroffene Betriebe erhalten bis zu einer halben Million Euro - das allerdings sind Ausnahmefälle an nicht rückzahlbaren Zuschüssen anteilig an den betrieblichen Fixkosten. Bisher waren es maximal 200 000 Euro.

Die Höhe der Überbrückungshilfen hängt generell davon ab, wie stark die Geschäfte, Studios und Salons von den Schließungen betroffen sind. Grundsätzlich können "bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet werden", sagt Scholz.

Zu den Fixkosten zählen Mieten, Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen von Gütern bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende Kosten. Wie viel der Bund an diesen Kosten erstattet, hängt vom Umsatzrückgang des jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat ab. Sind es weniger als 30 Prozent, gibt es kein Geld vom Staat.

Bricht die Hälfte weg, übernimmt der Bund 40 Prozent der Fixkosten. Der Anteil erhöht sich auf 60 Prozent, wenn der Umsatz um bis zu 70 Prozent einbricht; ist es noch mehr, übernimmt der Bund 90 Prozent. Es soll schnelle Abschlagzahlungen geben.

Scholz wies nachdrücklich darauf hin, dass der Bund behilflich sein werde, um Pacht- und Gewerbe-Mietverhältnisse, für die wegen der Pandemiemaßnahmen die Geschäftsgrundlage entfallen sein könnte, neu zu verhandeln, um so die Mieten zu reduzieren. "Damit werden die Verhandlungen zwischen Mietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht."

Wer auf der Ware sitzen bleibt, soll sie zu aktuellen Preisen abschreiben können

Um Wertverluste für nicht verkaufte Waren aus dem Weihnachtsgeschäft zu mindern, sollen umfassende steuerliche Abschreibungen greifen. Wer beispielsweise 100 Steppjacken in der Kollektion und damit in der Bilanz hat, die später nicht mehr verkäuflich sein könnten, kann diese Steppjacken jetzt sofort zu aktuellen Preisen abschreiben.

Die Höhe des aktuellen Vermögenswertes wird als Verlust gewertet, der den Gewinn mindert und damit die Steuerlast. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden, der Handel könne damit "insoweit entstehende Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen", ist im Beschluss festgehalten.

Die Kosten der erweiterten Überbrückungshilfen werden auf 11,2 Milliarden Euro kalkuliert - für jeden Monat, in dem Schließungen angeordnet werden. Die Summe kommt zu den beschlossenen Maßnahmen im Umfang von 39,5 Milliarden Euro hinzu. Im Bundeshaushalt 2021 ist eine Reserve von insgesamt 35 Milliarden Euro für unerwartete Hilfen eingeplant. Davon müssen die Hilfen des harten Lockdowns über Weihnachten abgezogen werden.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss dem Beschluss zustimmen, er hatte sich ein Veto gesichert, weil Länderchefs und Kanzlerin bisher eigenmächtig Ausgaben beschlossen hatten, für die die Abgeordneten zuständig sind.

Etwas versteckt ist in den Erläuterungen der Hinweis zu finden, dass die November- und Dezemberhilfen am Ende des Jahres auslaufen - auch, wenn die Gastronomie, Veranstalter oder Kultureinrichtungen weiter geschlossen bleiben. "Zusätzlich anspruchsberechtigte Unternehmen" für die neuen Überbrückungshilfen seien auch "Unternehmen, die im neuen Jahr weiter von den am 28. Oktober bzw. den jetzt neu vereinbarten Schließungen betroffen sind", heißt es da. Damals war die Schließung dieser Branchen angeordnet und die Umsatzerstattung in Aussicht gestellt worden.

In einem offenen Brief an die Bundesregierung hatten zuletzt 28 deutsche Einzelhändler vor einem harten Lockdown gewarnt, viele Geschäfte in Innenstädten würden frühe harte Schließungen nicht überstehen. Ein harter Lockdown schon diese Woche "wäre das Ende der Innenstädte, wie wir sie heute kennen", schreiben sie. Man dürfe "keinesfalls das gesamte Weihnachtsgeschäft ausschließlich den Online-Giganten überlassen".

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