Kontovollmacht:Und plötzlich war das Konto leergeräumt

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Gerade ältere Menschen erteilen oft eine Bankvollmacht. Dann ist die Bank rechtlich nicht verpflichtet, die Umstände einer Abhebung durch eine andere Person zu hinterfragen. (Foto: Ute Grabowsky/imago)

Einer vertrauten Person eine Bankvollmacht zu erteilen, kann in manchen Situationen sinnvoll sein. Sie birgt aber auch Risiken. Mitunter plündern Bevollmächtigte das Konto. Ein Beispielfall.

Von Andreas Jalsovec, München

Wenn Linda Behringer von damals erzählt, merkt man ihr noch immer an, wie perplex und wütend sie gewesen sein muss: Als sie und ihr Vater kurz vor dem Tod von Behringers Tante entdeckten, dass deren Bankkonto fast leer war. Als der Bankberater, darauf angesprochen, mit den Achseln zuckte und sagte: "Bankvollmacht ist Bankvollmacht, wir prüfen das nicht nach." Behringer schüttelt den Kopf, als sie das erzählt. "Ich habe lange mit diesem Satz gelebt", sagt sie: "Aber dann habe ich entschieden, diese Ungerechtigkeit nicht auf sich beruhen zu lassen."

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