Konjunkturprogramm:Profitieren vom Paket

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Das Konjunkturprogramm der Regierung kommt auch den Bürgern zugute - wenn sie ein Auto kaufen, Handwerker beschäftigen oder ihre Immobilie modernisieren.

M. Völklein

Einen Schutzschirm will die Bundesregierung aufspannen - nicht nur für die Banken, den gibt es ja schon, sondern nun auch "für den Mittelstand und für Arbeitsplätze". Ein milliardenschweres Konjunkturprogramm soll die Wirtschaft vor dem Abrutschen in die Rezession bewahren. Neben Hilfen, die für Firmen gedacht sind (etwa Sonderabschreibungen auf Investitionen), können auch die Bürger davon profitieren - zumindest wenn sie jetzt ein Auto kaufen, Handwerker beschäftigen oder ihre Immobilie modernisieren möchten.

Autokäufer profitieren von dem Konjunkturprogramm - beim Kauf eines umweltfreundlichen Neuwagens gibt es kräftige Steuerermäßigungen. (Foto: Foto: dpa)

Autofahrer

Um die krisengeschüttelte Autoindustrie zu unterstützen, müssen Käufer eines Neuwagens ein Jahr lang keine Kfz-Steuer mehr zahlen. Dies gilt ab sofort, versichern das Bundeswirtschaftschafts- und das Bundesfinanzministerium. Noch mehr können diejenigen sparen, die sich ein Auto zulegen, das bereits heute die Abgasnormen Euro-5 und Euro-6 erfüllt. Standard ist derzeit Euro-4. Für Euro-5- und Euro-6-Autos gilt die Steuerbefreiung zwei Jahre lang. Und auch für die "ab sofort", so die Regierung. Wer seinen Neuwagen also jetzt zulässt, soll von dem Steuervorteil profitieren.

Der ADAC hat eine Liste mit allen Autos zusammengestellt, die derzeit die Euro-5- oder die Euro-6-Norm erfüllen (siehe Graphik). Zu finden ist sie im Internet unter www.adac.de/steuer.

Aber Vorsicht: Die Beschlüsse der Bundesregierung müssen erst noch in Gesetzesform gegossen und vom Bundestag beschlossen werden. Bis dahin ist die Zusage der Regierung nicht mehr als eine politische Willenserklärung. In der SPD gibt es erste Bestrebungen, statt der Kfz-Steuerbefreiung für neue Autos eine "Abwrackprämie" für ältere Autos zu zahlen. Es könnte also sein, dass das Parlament am Ende eine ganz andere Lösung durchdrückt. "Wir gehen aber davon aus, dass die jetzt im Kabinett beschlossene Maßnahme umgesetzt wird", heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Jeder Verbraucher kann sich die Steuerersparnis selbst ausrechnen. Der Steuersatz für Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge entspricht dem von Euro-4-Autos: Bei Benzinern werden im Jahr pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 6,75 Euro fällig, bei Dieselmotoren sind es 15,44 Euro.

So fällt zum Beispiel für einen neuen Golf VI 1.4, dessen 1,4 Liter großer Benziner mit 80 PS bereits die Euro-5-Norm erfüllt, eine Kfz-Steuer von 94 Euro im Jahr an. Für den Fiat 500 1.2 mit einem 69 PS starken Euro-5-Benziner werden 87 Euro fällig. Besitzer eines neuen BMW 730d, dessen 245 PS starker Turbodiesel ebenfalls die Euro-5-Norm erfüllt, zahlt 463 Euro im Jahr Steuern. Hochgerechnet auf zwei Jahre werden dem Golf-Käufer somit 188 Euro an Steuern erlassen. Der Fiat-Fahrer spart 174 Euro und der BMW-Besitzer 926 Euro.

Ohnehin hat der Gesetzgeber für 2011 eine Neuregelung der Kfz-Steuer geplant. Eigentlich wollte die Koalition bereits in diesem Jahr die Abgabe so umbauen, dass Autos, die große Mengen des Klimakillers CO2 in die Luft pusten, mehr Steuern zahlen als Autos, die wenig CO2 emittieren. Diese Neuregelung soll aber nun erst 2011 kommen - und niemand kann sagen, wie diese Reform genau aussehen wird. Und ob Autos, die heute unter dem Aspekt des Steuerbonus gekauft werden, auch bei der neuen CO2-orientierten Steuer zu den Gewinnern gehören werden. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisierte deshalb, die geplanten Steuererleichterungen für Autofahrer enthielten keine ökologischen Lenkungseffekte: "Das ist eine Finanzspritze für die Autoindustrie, die jedes Bekenntnis zum Klimaschutz ad absurdum führt."

Lesen Sie weiter, was beim Einreichen der Handwerkerrechnungen zu beachten ist.

Handwerkerrechnungen

Wer sich gut informiert, muss keine Kfz-Steuer zahlen. (Foto: Quelle: SZ-Graphik)

Bisher konnten Verbraucher Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen - aber nur bis zu einer Höhe von 3000 Euro. Das Finanzamt akzeptierte 20 Prozent davon als Steuerabzug, also höchstens 600 Euro. Künftig soll dieser Abzug im doppelten Umfang möglich sein: Die maximale Steuerermäßigung steigt somit auf 1200 Euro. Die neue Regelung ist zunächst begrenzt auf die Jahre 2009 und 2010. "Danach wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist", so das Bundesfinanzministerium.

Wichtig: "Begünstigt ist nur die reine Dienstleistung des Handwerkers inklusive zum Beispiel der Fahrtkosten", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Kosten für Material sind dagegen nicht absetzbar. Deshalb muss aus der Rechnung, die beim Finanzamt einzureichen ist, hervorgehen, welcher Anteil des Rechnungsbetrags auf die Dienstleistung entfällt.

Beauftragen kann man den Handwerker für Arbeiten an seinem Haus, seiner Wohnung oder auf dem Grundstück - also zum Beispiel für Schönheitsreparaturen im Haushalt wie Streichen und Tapezieren, Arbeiten an Dach, Fassade und Garage, Modernisierung oder Austausch der Einbauküche und vieles mehr. "Die Handwerker müssen aber ins Haus kommen", erläutern die Experten der Stiftung Warentest. Die Kosten für die Reparatur von Geräten wie Waschmaschinen, Rasenmäher oder Computer sind also nur dann ein Fall für das Finanzamt, wenn der Handwerker die Reparatur beim Kunden daheim ausführt.

Bei Rechnungen, die zum Jahresende fällig werden und den Rahmen der Steuerermäßigung sprengen würden, kann es sich lohnen, mit dem Handwerker darüber zu verhandeln, ob ein Teil des Betrags erst im Folgejahr gezahlt werden kann, empfiehlt Steuerexperte Rauhöft. Beantragt wird die Steuerermäßigung in der Steuererklärung auf der vierten und letzten Seite des Mantelbogens unten. Neben der Rechnung müssen die Steuerzahler laut Stiftung Warentest auch noch einen Beleg für die Überweisung auf das Konto des Empfängers beilegen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Häuslebauer und -modernisierer

Als weitere Maßnahme stockt die Regierung die Fördermittel für die Kredite zur energetischen Sanierung auf. Für die nächsten drei Jahre sollen insgesamt drei Milliarden Euro zusätzlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fließen. Die staatliche Förderbank betreut mehrere Programme, um Immobilieninvestoren und -besitzer beim umweltfreundlichen Neu- oder Umbau zu unterstützen. Das Geld fließt "in die gesamte Programmfamilie", sagt ein KfW-Sprecher. Besonders beliebt ist das Programm zur CO2-Gebäudesanierung.

Dabei gibt es mehrere Varianten und Maßnahmenpakete, die alle dazu dienen, den Verbrauch von Strom, Gas und Heizöl in älteren Gebäuden zu senken und so den Ausstoß des Klimakillers zu verringern. Die KfW fördert diese Maßnahmen entweder mit einem zinsgünstigen Darlehen sowie einem Tilgungszuschuss oder einem festen Förderbetrag, der maximal 50.000 Euro betragen kann.

Neben dem CO2-Projekt bietet die KfW das Programm "Wohnraum modernisieren" an, das sich auch zur Sanierung von nicht ganz so alten Häusern eignet. Und es gibt ein Programm, das beim ökologischen Bauen von neuen Häusern hilft. Interessenten finden die genauen Darlehensbezeichnungen und Konditionen der einzelnen Programme im Internet unter www.kfw-foerderbank.de.

Wichtig: Anträge für KfW-Kredite müssen Bauherren nicht beim Institut selbst stellen, sondern bei ihrer Hausbank. Die Förderung ist sehr gefragt: Nach KfW-Angaben war bereits im Spätsommer dieses Jahres das Budget für die energetische Sanierung für 2008 annähernd aufgebraucht. Der Bund musste die Mittel damals aufstocken.

© SZ vom 10.11.2008/ld/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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