Verbraucherschutz:Internetkonzerne tricksen trotz Verbots weiter

Neben Youtube nutzen auch Amazon, Booking und Google Shopping illegale Tricks, um Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken. (Foto: Ralph Peters/imago images)

Der "Zustimmen"-Knopf groß, der fürs Ablehnen klein, unscheinbar oder versteckt - die Großen des Internets scheren sich wenig um die neuen Regeln der EU.

Große Internetkonzerne aus den USA und China kommen auch hundert Tage nach dem Inkrafttreten des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht den neuen rechtlichen Verpflichtungen nach. Das geht aus einer Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hervor, die am Montag in Berlin veröffentlicht wurde. So nutzen etwa Amazon, Booking.com, Google Shopping und Youtube noch immer illegale Design-Tricks ("Dark Patterns"), um Verbraucherinnen und Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen - beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. "Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."

Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der VZBV. Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abgerufen werden können. "Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen." Der Verband hatte die Werbeeinblendungen Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, Tiktok und X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.

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