Dennoch ließ sich die Bankenaufsicht auf Rodbertus' Vorschlag ein. Im Januar 2009 schrieb sie an Prokon, sie wollte nur die Gewähr haben, dass die alten Fonds "in der beabsichtigen Zeit abgewickelt werden". Das war kein Problem. Auf der Prokon-Homepage heißt es, der größte Teil der cen habe ohnehin seine Beteiligung an den Fonds in Genussrechte umgewandelt. Zudem gab es offenbar Neuinvestoren. 37 Millionen Euro an neuem Genussrechtsgeld sammelte Prokon im ersten Halbjahr 2009 ein. Acht Prozent Verzinsung versprach das Unternehmen damals, erwirtschaftet mit Windparks.
Dass ihr Geld erst einmal genutzt wurde, um Altanleger auszubezahlen, weil die bestehenden Investments schon verpfändet waren, wussten die Investoren nicht. Sie gaben Prokon das Geld auf Basis eines Prospekts von 2005, in dem von dieser Verwendung keine Rede war. "Kein Anleger hätte Prokon damals Geld gegeben, wenn er gewusst hätte, dass der Betrag für die Auszahlung alter Anleger verwendet wird", sagt Anwalt Mattil. Da hätte die Bafin reagieren müssen. Die Behörde hatte sich den Prokon-Prospekt damals tatsächlich erneut vorgenommen, kam aber zu dem Ergebnis, die Genussrechtsbedingungen seien so allgemein formuliert, dass sie dieser neuen Verwendung der Anlagegelder nichts entgegen stehe.
Die erneute Prüfung des Prospekts ist bemerkenswert, denn gleichzeitig erklärt die Bafin, man hätte Prokon nicht zwingen können, einen Nachtrag im Prospekt zu machen. "Die Bafin hätte den Verkauf der Genussrechte stoppen und von Prokon verlangen können, den Prospekt zu ändern", sagt hingegen Anwalt Mattil. Es ist ein bislang einmaliger Fall, denn grundsätzlich prüft die Bafin den Prospekt nur einmal, wenn das Produkt auf den Markt kommt. Die Behörde kann die Genehmigung verweigern, wenn sie Mängel feststellt.
Klar ist: Die Bafin traute Prokon damals nicht. Sie informierte sogar die Staatsanwaltschaft. Allerdings nicht wegen Betrugs, sondern wegen unerlaubter Bankgeschäfte. Warum sie nicht öffentlich vor dem Windkraftinvestor warnte? Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärt ein Sprecher. Man mache sich im Zweifel schadenersatzpflichtig. Mehr als 60 000 Investoren bekamen also nichts von den Zweifeln der Bafin mit.
Sie überwiesen Prokon bis zur Insolvenz noch mehr als eine Milliarde Euro.