Immobilien:Wohnung hüten während Urlaub gilt nicht als Untervermietung

Hamburg (dpa/tmn) - Wer für die Dauer seines Sommerurlaubs einen Dritten zum Aufpassen in seiner Wohnung aufnimmt, braucht keine Erlaubnis des Vermieters. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Untervermietung, erklärt der Mieterverein Hamburg.

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Hamburg (dpa/tmn) - Wer für die Dauer seines Sommerurlaubs einen Dritten zum Aufpassen in seiner Wohnung aufnimmt, braucht keine Erlaubnis des Vermieters. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Untervermietung, erklärt der Mieterverein Hamburg.

Zieht niemand für die Zeit des Urlaubs ein, ist es ratsam, den Schlüssel bei Freunden, Nachbarn oder Verwandten zu deponieren und den Vermieter darüber zu informieren. Denn so ist der Zugang zur Wohnung in einem Notfall gewährleistet. Zusätzlich kann die Urlaubsadresse oder Handynummer beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden.

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