Wiesbaden:Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen verzögert sich

Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen verzögert sich. An diesem Montag werde das Kabinett die Anhörung von Verbänden etwa aus der Immobilienbranche einleiten, teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Sie können dann Stellung nehmen zu dem Vorhaben. Die für die Verlängerung der Mietpreisbremse nötige Landesverordnung solle "im Frühjahr" verabschiedet werden, sagte ein Sprecher. Ursprünglich wollte die Landesregierung die Vorschrift noch 2018 in Kraft treten lassen.

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe) - Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen verzögert sich. An diesem Montag werde das Kabinett die Anhörung von Verbänden etwa aus der Immobilienbranche einleiten, teilte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Sie können dann Stellung nehmen zu dem Vorhaben. Die für die Verlängerung der Mietpreisbremse nötige Landesverordnung solle „im Frühjahr“ verabschiedet werden, sagte ein Sprecher. Ursprünglich wollte die Landesregierung die Vorschrift noch 2018 in Kraft treten lassen.

Die „Mietenbegrenzungsverordnung“ in Hessen läuft im Juli aus. Als bundesweit erste Großstadt stünde dann Frankfurt ohne Mietpreisbremse da. Der Zeitplan bis Sommer könne aber eingehalten werden, betonte der Sprecher.

Landesweit gilt die Mietpreisbremse neben Frankfurt in 15 weiteren Städten und Kommunen, darunter Darmstadt, Kassel, Marburg, Offenbach und Wiesbaden. Aber auch im in Kommunen des Ballungsraums Rhein-Main wie etwa Flörsheim, Oberursel und Dreieich greift das Instrument.

Die Mietpreisbremse untersagt im Grundsatz, bei der Wiedervermietung einer Wohnung eine Miete von mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Die Bundesländer konnten sie in angespannten Wohnungsmärkten seit 2015 zunächst auf fünf Jahre begrenzt einführen. Die Maßnahme ist aber umstritten: Während der Mieterbund sie begrüßt, lehnen viele Immobilienverbände sie mit dem Argument ab, sie sei wirkungslos und löse die Wohnungsnot nicht.

Das Bundeskabinett hatte die Mietpreisbremse im vergangenen Herbst mit neuen Auskunftspflichten für Vermieter verschärft. Vermieter sollen auch nur noch acht Prozent statt wie bislang elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen, dazu gibt es eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter.

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