Immobilien:Verbraucherschützer: Ausstieg aus Immobilienkredit zu teuer

Lesezeit: 1 min

Berlin (dpa) - Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits sind die Zusatzkosten nach Ansicht von Verbraucherschützern viel zu hoch.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits sind die Zusatzkosten nach Ansicht von Verbraucherschützern viel zu hoch.

Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für die Kreditinstitute sei in den vergangenen sechs Jahren durchschnittlich von vier Prozent auf knapp elf Prozent der Restkreditsumme gestiegen, ergab eine Auswertung von mehr als 3400 Fällen aus den Jahren 2007 bis 2013.

Damit liege Deutschland „europaweit an der Spitze“, sagte die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), Dorothea Mohn, am Montag in Berlin. Für Betroffene könne das existenzbedrohend sein.

Der Verbraucherverband setzt sich deshalb für eine gesetzliche Höchstgrenze von fünf Prozent des restlichen Kreditbetrages ein. Bei Umzug, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Tod des Partners sei der Verkauf einer Immobilie vor der vereinbarten Rückzahlungsdauer oft unvermeidlich, erklärte Mohn.

Es sei nichts dagegen zu sagen, dass die Banken dann einen Ausgleich für entgangene Zinsen bekämen. Doch die Regeln für die Berechnung müssten anders als heute „endlich eindeutig, transparent und fair werden“, sagte die Finanzexpertin.

Eine Chance sieht der VZBV in der EU-Richtlinie zu Wohnimmobiliendarlehen. Sie muss im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden, damit sie im Frühjahr 2016 in Kraft treten kann. Mit der Richtlinie sei man zwar nicht hundertprozentig zufrieden, sagte Mohn. Sie ermögliche es aber, Regeln im Sinne der Verbraucher im deutschen Gesetz zu verankern.

So sei es unbedingt notwendig, künftig in allen Fällen den effektiven Jahreszins auszuweisen. Vor allem bei Finanzierungskombinationen aus Darlehen und Bausparvertrag geschehe dies oft nicht korrekt.

Der Verband appellierte außerdem an Banken und Sparkassen, die meistens im Kreditvertrag vereinbarte Sondertilgung für einen Teilbetrag stets zu berücksichtigen, wenn der Kunde den gesamten Restbetrag kündige. Leider versuchten manche Banken, dies unter den Tisch fallen zu lassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: