Immobilien:Neuerung der Modernisierungsumlage hat Vorteile für Mieter

Düsseldorf (dpa/tmn) - Vermieter dürfen Kosten für Modernisierungen auf ihre Mieter umlegen. Allerdings künftig in geringerer Höhe als bisher: Statt elf Prozent sind mit dem Beginn 2019 nur noch acht Prozent der Kosten übertragbar.

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Vermieter dürfen Kosten für Modernisierungen auf ihre Mieter umlegen. Allerdings künftig in geringerer Höhe als bisher: Statt elf Prozent sind mit dem Beginn 2019 nur noch acht Prozent der Kosten übertragbar.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dazu gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze: Pro Quadratmeter dürfen höchstens drei Euro Miete mehr als bisher verlangt werden.

Reparaturen im Haus oder in der Wohnung sind Sache des Vermieters. Er muss diese Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten durchführen, und er darf deshalb keine Mieterhöhung fordern. Anders ist es aber bei Modernisierungen. Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Wohnwertverbesserung berechtigen zu einer Mieterhöhung.

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