Immobilien:Das sind die Aufgaben des Schornsteinfegers

Sankt Augustin (dpa/tmn) - Wenn Heizung und Ofen Mängel haben, kann das im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein. Daher sind Hausbesitzer in der Pflicht, ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrollieren und warten zu lassen. Aber was heißt eigentlich regelmäßig?

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Sankt Augustin (dpa/tmn) - Wenn Heizung und Ofen Mängel haben, kann das im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein. Daher sind Hausbesitzer in der Pflicht, ihre Feuerstätten regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrollieren und warten zu lassen. Aber was heißt eigentlich regelmäßig?

1. Die Feuerstättenschau

Diese Schau ist den üblichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten übergeordnet. Hierbei begutachtet der Bezirksschornsteinfeger Öfen und Heizungen und überprüft, in welchem baulichen Zustand sie sich befinden. Zweimal innerhalb von sieben Jahren ist das Pflicht. "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat eine hohe Verantwortung. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerstätte", erklärt Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

"Allein 2017 wurden in Deutschland 1,4 Millionen Mängel an Feuerungsanlagen gefunden, zusätzlich 227 000 an neu errichteten Anlagen", berichtet Gula. Zum Beispiel Defekte, Verschmutzungen oder versperrte Abgaswege könnten im schlimmsten Fall sogar Brände oder tödliche Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO) zur Folge haben.

Zwar können Hausbesitzer sich ihren Schornsteinfeger für bestimmte Aufgaben frei aussuchen. Die Feuerstättenschau darf aber nur der eine Beauftragte für den Bezirk durchführen, nach bundesweit einheitlichen Gebühren. Er stellt danach den Feuerstättenbescheidaus, ein rechtsverbindliches Dokument. "Im Prinzip steht da drin, wie oft eine Feuerungsanlage überprüft und gereinigt werden muss", erklärt Gula. Außerdem wird darin aufgelistet, welche Arbeiten der Hausbesitzer in den nächsten Jahren fristgemäß erledigen lassen muss.

2. Die regelmäßigen Prüfung und Wartung

Die üblichen Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten finden regelmäßiger statt - und können von jedem beliebigen Schornsteinfeger erledigt werden, der auch seine Preise selbst gestaltet. "Seit der Marktöffnung im Jahr 2013 dürfen auch Betriebe aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima solche Aufträge ausführen", sagt Carsten Müller-Oehring vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Sie müssten eine Qualifikation haben. Gelistet sind diese Experten im Schornsteinfegerregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Den Nachweis über die Arbeit muss der Hausbesitzer an seinen Bezirksschornsteinfeger schicken. Wird der festgesetzte Zeitraum um zwei Wochen überschritten, meldet der Bezirksbeauftragte den Verzug der Baubehörde. Diese setzt dem Eigentümer eine erneute Frist und stellt gegebenenfalls kostenpflichtig einen Zweitbescheid mit den Prüfpflichten aus.

Lässt ein Hausbesitzer die Arbeiten auch dann noch nicht erledigen, beauftragt die Behörde den Bezirksschornsteinfeger damit. "Der verschafft sich im Extremfall per Zwangsvollstreckung Zutritt zum Haus, auch wenn niemand zu Hause ist, notfalls sogar mit Hilfe der Polizei", erklärt Gula. "Hausbesitzern, denen nach der Überprüfung der Feuerstätte Nachrüstverpflichtungen auferlegt wurden, sollten die Fristen einhalten, sonst drohen Bußgelder oder die Anlagen können stillgelegt werden", warnt Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren.

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