Berlin:Enteignungs-Volksbegehren in Berlin nimmt wichtige Hürde

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Berlin (dpa/bb) - Die Initiatoren eines Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin haben eine wichtige Hürde genommen. Wie die Bürgerinitiative am Freitag mitteilte, erklärte die Innenverwaltung drei Viertel der eingereichten 77 000 Unterstützerunterschriften für gültig. Ein Sprecher der Innenverwaltung bestätigte, dass es sich um 58 307 Unterschriften handelt. Um die Einleitung des Volksbegehrens zu beantragen, wären mindestens 20 000 nötig gewesen.

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Berlin (dpa/bb) - Die Initiatoren eines Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin haben eine wichtige Hürde genommen. Wie die Bürgerinitiative am Freitag mitteilte, erklärte die Innenverwaltung drei Viertel der eingereichten 77 000 Unterstützerunterschriften für gültig. Ein Sprecher der Innenverwaltung bestätigte, dass es sich um 58 307 Unterschriften handelt. Um die Einleitung des Volksbegehrens zu beantragen, wären mindestens 20 000 nötig gewesen.

Als nächsten Schritt prüft die Senatsverwaltung nun, ob das Ansinnen der Bürgerinitiative rechtskonform ist. Diese Frage ist unter Juristen hochumstritten. Danach würden weitere Schritte folgen, die am Ende in einen Volksentscheid münden könnten.

Die Initiative strebt die Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen an - ein bundesweit einmaliger Vorgang. Konkret will sie erreichen, dass der Senat ein entsprechendes Gesetz erarbeitet. Sie beruft sich bei ihrem Vorstoß auf das Grundgesetz, das die Vergesellschaftung von Grund und Boden oder Produktionsmitteln gegen angemessene Entschädigung unter Umständen zulässt.

Aus Sicht der Befürworter, zu denen auch die Berliner Regierungsparteien Linke und Grüne gehören, kann eine Enteignung großer Wohnungskonzerne helfen, Wohnen in der Hauptstadt bezahlbar zu halten. Dort machen sich viele Mieter Sorgen, weil die Mieten zuletzt vielfach stark stiegen. In einigen Bezirken ist selbst für Normalverdiener kaum noch eine bezahlbare Wohnung zu bekommen.

Von Enteignung betroffen wären etwa ein Dutzend Unternehmen mit rund 240 000 Wohnungen - das sind rund 15 Prozent des Mietwohnungsbestandes in Berlin. Allerdings zielt die Initiative mit ihrem Vorstoß vor allem auf den Konzern Deutsche Wohnen ab, der 112 000 Wohnungen in Berlin besitzt und wegen seines Umgangs mit Mietern immer wieder negativ in den Schlagzeilen ist.

Susanna Raab, eine Sprecherin der Initiative, forderte den rot-rot- grünen Senat auf, die rechtliche Prüfung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens nun zügig vorzunehmen. „Wir wollen nicht auf die lange Bank geschoben werden“, erklärte sie. Innensenator Andreas Geisel (SPD) sei nun in der Pflicht, hier tätig zu werden. Auch der Berliner Mieterverein dringt auf schnelle Prüfung. „Eine Hinhaltestrategie darf es nicht geben“, erklärte Geschäftsführer Reiner Wild.

Ein Sprecher der Innenverwaltung versicherte, dass die Prüfung, an der auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beteiligt sei, so zügig wie möglich erfolge. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es sich bei der gesamten Materie um sehr komplexe Rechtsfragen handle. Wie lange das ganze dauert, ist derzeit nicht abzusehen. Es dürfte sich jedoch um Monate handeln.

Die Koalition aus SPD, Linken und Grünen ist noch uneins, wie sie mit dem Volksbegehren umgehen soll. Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte sich dagegen positioniert, jedoch haben die Sozialdemokraten im Unterschied zu den beiden Koalitionspartnern noch keine klare Linie. Zur Frage einer rechtlichen Zulässigkeit der Enteignungen gibt es diverse Rechtsgutachten mit unterschiedlichem Tenor. Nicht auszuschließen ist, dass der Vorgang früher oder später auf dem Tisch des Berliner Verfassungsgerichtshofes landet.

Nach einer Schätzung des Senats würde eine Vergesellschaftung mit Entschädigung das hochverschuldete Berlin zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro kosten. Die Initiatoren des Volksbegehrens setzen niedrigere Summen an.

Der Berliner Senat versucht auf vielfältige Weise, gegen steigende Mieten in der Hauptstadt vorzugehen. Für bundesweiten Wirbel sorgte Mitte Juni ein Beschluss von Eckpunkten für einen sogenannten Mietendeckel. Demnach sollen die Mieten für fünf Jahre auf dem heutigen Niveau eingefroren werden, ein Gesetzentwurf dazu soll im Herbst vorliegen. Die Wohnungswirtschaft läuft Sturm sowohl gegen das Enteignungs-Volksbegehren als auch gegen den Mietendeckel.

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