Haushalt:Milliardenschweres Klima-Sondervermögen steht auf der Kippe

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Solarpanels sind vor einem Pressetermin zum Bau von Berlins größter Photovoltaik-Anlage der Stadtwerke und Messe auf dem Dach der Messe Berlin vor dem Funkturm zu sehen. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Schwarz-Rot in Berlin wollte viel Geld in die Hand nehmen, um beim Klimaschutz den Turbo einzulegen. Nun scheint von den ehrgeizigen Plänen nicht mehr viel übrigzubleiben.

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Berlin (dpa/bb) - Das geplante milliardenschwere Sondervermögen für mehr Klimaschutz in Berlin steht auf der Kippe. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur kommt ein von der Finanzverwaltung beauftragtes externes Gutachten zu dem Schluss, dass die Pläne der schwarz-roten Koalition in der bisher angedachten Form wohl nicht umgesetzt werden können. Wie es dazu aus dem Abgeordnetenhaus hieß, müssen nun neue Wege gesucht werden, Klimaschutzmaßnahmen in großem Stil zu finanzieren. Zuerst hatte am Freitag die „Berliner Morgenpost“ berichtet.

Sondervermögen sollte fünf Millionen zusätzliche Schulden ermöglichen

Ursprünglich wollten Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und die Koalition ein mindestens fünf Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen auflegen, um massiv zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz zu realisieren, etwa bei der Gebäudesanierung oder beim Umbau der Energieversorgung. Finanziert werden sollte das außerhalb des Landeshaushalts angesiedelte Programm über Kredite. Als Begründung für die Notwendigkeit dieser Kredite trotz Schuldenbremse gab es die Überlegung, eine Notlage vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Herausforderungen angesichts des Krieges in der Ukraine zu erklären.

Eigentlich sollte das auf insgesamt mehrere Jahre angelegte Programm längst angelaufen sein, war aber vor dem Hintergrund des Karlsruher Verfassungsgerichtsurteils zum Bundeshaushalt vorerst auf Eis gelegt worden. Der Senat wollte mit Hilfe des Gutachtens zunächst klären, welche Auswirkungen das Urteil zum Bundeshaushalt für das geplante Sondervermögen hat. Dieses liegt nun vor.

Gutachter äußern sich zu Voraussetzungen einer Notlage

Wie dpa aus dem Abgeordnetenhaus erfuhr, bezweifeln die Experten einer Anwaltskanzlei, dass das geplante Vorgehen mit dem Prinzip der Jährlichkeit zu vereinbaren ist, auf das auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hatte. Soll heißen: Programme, die wie ein Haushalt eine Laufzeit von einem Jahr haben, sind in Ordnung, längere Laufzeiten aber nicht.

Außerdem weisen die Fachleute den Angaben zufolge darauf hin, dass eine Klimanotlage wohl keine ausreichende Begründung für die Aufnahme neuer Kredite sei. Eher infrage komme dafür der Ukraine-Krieg und das Bemühen, in Zeiten stark gestiegener Energiepreise die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Allerdings bestehe auch hier die Problematik der Jährlichkeit, denn Investitionsprojekte mit dieser Stoßrichtung dauern in der Regel länger als ein Jahr.

Wie es nun politisch weitergeht, ist offen. Am nächsten Mittwoch (28.2.) soll das Gutachten im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses besprochen werden. Innerhalb der Koalition wird davon ausgegangen, dass trotz des Tenors der Fachleute Kredite für Klimaschutz aufgenommen werden können. Eine Möglichkeit könnte sein, dies über landeseigene Unternehmen für bestimmte Projekte zu tun.

Schwarz-Rot vor neuen Herausforderungen

Klar scheint aber auch zu sein, dass eine Summe von fünf Milliarden Euro in weiter Ferne liegt und im laufenden Haushalt Geld an anderer Stelle eingespart werden muss, um es für den Klimaschutz freizuschaufeln. Wie das gelingen soll, ist fraglich. Im aktuellen Landeshaushalt 2024/2025 gibt es ohnehin schon die pauschale Vorgabe, jährlich 1,7 Milliarden Euro einzusparen (Globale Minderausgabe). Durch konkrete Maßnahmen untersetzt ist das bisher aber nicht.

„Unsere klima- und energiepolitischen Investitionen bleiben richtig, unser seriöses Regierungshandeln geht weiter“, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner am Freitag. Man werde die Ergebnisse des Gutachtens nun seriös auswerten, dazu werde der Hauptausschuss im März auch eine Expertenanhörung durchführen. „Auf Basis des Gutachtens werden wir Mittel und Wege für die notwendigen Investitionen zur Zukunft der Stadt sicherstellen.“

Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sagte, wenn das Sondervermögen in seiner bisher geplanten Form nicht umsetzbar sein sollte, müssten andere Finanzierungswege für die notwendigen Investitionen in effiziente Gebäude, erneuerbare Energien, die Mobilitätswende und die Transformation der Wirtschaft gefunden werden. „Ich schlage dafür ein „Transformationspaket“ vor, das solche Zukunftsinvestitionen ermöglicht.“ Wie genau das mit welchen Instrumenten gestaltet werden könne, müsse geprüft und gemeinsam mit dem Parlament ausgelotet werden.

Grüne: Zentrales Projekt der Regierung ist gescheitert

Grünen-Fraktionschefin Bettina Jarasch erklärte zu den Ergebnissen des Gutachtens: „Damit ist ein zentrales Projekt dieser Koalition gescheitert, das sogar von der demokratischen Opposition mitgetragen worden wäre.“ Klar sei aber, dass die großen Aufgaben im Klimaschutz weiterhin erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel erforderten. „Nachdem feststeht, dass das Sondervermögen rechtlich nicht mehr umsetzbar ist, braucht es dringend einen Alternativplan für die Finanzierung des Klimaschutzes“, forderte Jarasch.

Die Vorsitzenden der Linke-Fraktion, Anne Helm und Carsten Schatz, forderten, der Senat solle zügig mit den demokratischen Fraktionen in die Diskussion darüber einsteigen, auf welchem Wege die notwendigen Investitionen alternativ finanziert werden könnten.

AfD sieht sich bestätigt

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker wies darauf hin, dass ein von ihrer Fraktion beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes schon im November 2023 gezeigt habe, dass das Klima-Sondervermögen rechtswidrig sei. „Die jetzt fehlenden Mittel muss der Senat seriös organisieren“, forderte Brinker. „Fest steht aber, es dürfen keine landeseigenen Unternehmen mit exorbitanten Krediten als Schattenhaushalte missbraucht werden.“ Am Ende hafte dafür immer der Steuerzahler.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes wegen Verstoßes gegen Ausnahmen bei der Schuldenbremse für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Etatänderung wollte die Bundesregierung Kredite in den Klimaschutz investieren, die ursprünglich für Corona-Maßnahmen gedacht waren. Das Urteil hatte auf Bundesebene ein Milliardenloch in den Haushalt gerissen.

© dpa-infocom, dpa:240223-99-98487/5

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