Wegen Falschzitats:Künast siegt vor Gericht gegen rechten Hass-Poster

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Renate Künast hat mehrere Verfahren wegen Beleidigungen und Falschaussagen über sie in sozialen Netzerken geführt. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • In einem neuen Verfahren hat die Grünen-Politikerin Renate Künast einen Sieg gegen Hate Speech und Falschinformationen errungen.
  • Künast hatte gegen Sven Liebich geklagt, der den rechten Blog "Halle Leaks" betreiben soll.
  • Liebich wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugerechnet; im Netz hetzt er gegen Geflüchtete und den Islam und provoziert mit Verschwörungstheorien.

Von Max Hoppenstedt, Berlin

"Stück Scheisse", "Schlampe" und noch drastischere sexistische Beleidigungen - wenn es nach dem Berliner Landgericht geht, muss die Grünen-Politikerin Renate Künast solche Aussagen im Internet über sich ergehen lassen. Mit einem entsprechenden Urteil sorgte das Gericht im September für Empörung. In einem zweiten, mit dem Fall zusammenhängenden Verfahren urteilten die Richter über die Hetze gegen Künast nun anders. Die Bundestagsabgeordnete hatte sich vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen den rechten Blogger Sven Liebich gewehrt, weil der Falschinformationen über sie verbreitet hatte. Er hatte ihr ein Zitat über den Missbrauch von Kindern in den Mund gelegt, das sie nie getätigt hatte.

In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag gab das Landgericht Frankfurt Künast recht und verbot Liebich, die Falschaussage über Künast weiterzuverbreiten. Das Urteil erging am Ende der mündlichen Verhandlung, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts der Süddeutschen Zeitung. Der Blogger kann Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Sven Liebich betreibt den rechtsextremen Blog "Halle Leaks". Immer wieder hetzt die Seite mit rassistischen Posts gegen Flüchtlinge und Muslime oder veröffentlicht Verschwörungstheorien. Im aktuellen Fall in Frankfurt geht es um ein Zitat, in dem Liebich behauptete, dass Renate Künast Sex mit Kindern verharmlose. Zu einem Foto von Künast stellte er auf einem sogenannten Sharepic einen Satz, der wie ein Zitat der Grünen-Politikerin aussehen sollte: "Wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok." Doch Künast hatte diesen Satz nie geäußert. Nachdem das falsche Künast-Zitat auf Liebichs Facebook-Seite veröffentlicht worden war, schrieben Facebook-Nutzer darunter genau jene drastischen Beleidigungen, über die am Berliner Landgericht verhandelt wurde.

Am Donnerstag in Frankfurt wurde ein separates Verfahren verhandelt. In dem ging es um das gepostete Bild mit dem falschen Zitat, das der Blogger sogar in einem sogenannten Sponsored Post auf Facebook beworben hatte. Er hatte also Facebook dafür bezahlt, dass der Beitrag mehr Menschen angezeigt wird. Künast geht gegen ihn wegen des falschen Zitats vor, das Auslöser für die drastischen Beleidigungen gewesen ist. In Berlin hatte Künast gegen Facebook geklagt, weil sie das soziale Netzwerk zur Herausgabe der Identität der Hetz-Poster zwingen wollte.

Schon im Mai 2019 hatte das Frankfurter Landgericht dem Blogger in einer einstweiligen Verfügung verboten, das falsche Zitat zu verbreiten. Er legte Widerspruch ein, am Donnerstag erschien er persönlich im Gerichtssaal. Seinen Auftritt inszenierte er entsprechend: Einen Tag zuvor behauptete er in einem Video auf seinem Youtube-Kanal, dass die Richter wahrscheinlich schon gekauft seien. Seine Fans rief er auf, den Prozess zu besuchen.

Einige der Beiträge der Facebook-Seite von "Halle Leaks" wurden mehr als hunderttausendmal gelikt oder kommentiert, obwohl es sich um Falschmeldungen handelte.

Liebich wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt zur rechtsextremen Szene gezählt. Im Landesverfassungsschutzbericht wird er im Kapitel "rechtsextremistische Vertriebe" erwähnt, weil er auch einen Versand für Kleidung mit natonalistischen Slogans betreibt. Zur Fußballweltmeisterschaft in Russland bot sein Online-Shop ein T-Shirt mit der Aufschrift "Diesmal kommen wir im Sommer" an, dazu waren Soldaten mit Stahlhelmen abgebildet. Liebich soll auch Mitglied der inzwischen verbotenen Organisation Blood & Honour gewesen sein. Er behauptet, sich inzwischen von dem gewalttätigen rechtsextremen Netz distanziert zu haben.

Erst die Falschmeldung, dann die Beleidigung

Künast begrüßte die Entscheidung der Frankfurter Richter und kritisierte erneut die Entscheidung des Berliner Landgerichts, Beleidigungen gegen sie nicht zu ahnden. "Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt macht den Beschluss aus Berlin vollends absurd." Rechtsanwalt Severin Riemenschneider, der die Grünen-Politikerin vor Gericht vertritt, bezeichnete die Entscheidung von Frankfurt am Main als "Urteil mit Signalwirkung". "Es ist erfreulich, dass das Landgericht Frankfurt so schnell und klar entschieden hat, dass derartige Fake-Zitate und Hass-Beiträge nicht zulässig sind." Er bezeichnete es als absurd, dass Liebich in diesem Fall versuche, sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen. "Sein Post war keine Meinungsäußerung, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung."

Künast sagte, dass die Entscheidung besonders deshalb bedeutend sei, weil sie ein beliebtes Vorgehen von Rechtsextremen in sozialen Netzwerken erschwere: "Ein guter Tag für alle, die der Strategie der Rechtsextremen ausgesetzt sind, erfundene Zitate als psychologisches Werkzeug gegen sie einzusetzen." Tatsächlich hetzen Rechte ihre Follower immer wieder gezielt gegen einzelne Personen auf, in dem sie ihren Opfern falsche oder irreführende Aussagen in den Mund legen. Die Follower reagieren dann oft mit Beleidigungen gegen die Personen.

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