Steuerhinterziehung:Hauptangeklagter scheitert mit Beschwerde im Cum-Ex-Prozess

Der Steueranwalt Hanno Berger beim Prozessauftakt im Juni 2022 im Gerichtssaal des Landgerichts Wiesbaden. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Hanno Berger kam mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Gefängnis nicht durch. Er gilt als einer der geistigen Väter des Cum-Ex-Betrugssystems.

Einer der Hauptangeklagten in den Cum-Ex-Steuerhinterziehungsprozessen, der frühere Anwalt Hanno Berger, ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Gefängnis gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dass seine Eingabe nicht ausreichend begründet und deshalb unzulässig sei.

Berger hatte unter anderem die Verletzung eines fairen Verfahrens geltend gemacht. Inzwischen wurde er in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses zweite Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und war nicht Gegenstand der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Berger gilt als einer der geistigen Väter des Cum-Ex-Betrugssystems. Dabei ließen sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten. Allein zwischen 2007 und 2011 zahlten die Finanzbehörden insgesamt 275 Millionen Euro Kapitalertragssteuer zu Unrecht zurück.

Berger, der früher selbst ein ranghoher Finanzbeamter war und dann Steuerfachanwalt wurde, fungierte dabei als Strategieberater und erhielt zwischen 2007 und 2011 Provision in Höhe von 13,6 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn deshalb im Dezember 2022 zu der achtjährigen Freiheitsstrafe und zog den Betrag von 13,6 Millionen Euro ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies im Oktober des vergangenen Jahres die Revision Bergers zurück, womit seine erste Verurteilung rechtskräftig wurde. Auch die von dem heute 73-Jährigen eingelegte Verfassungsbeschwerde blieb nun erfolglos. Berger hatte sich dem Prozess durch seine Ausreise in die Schweiz zunächst entzogen. Erst im Frühjahr 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert, sodass der Prozess am Landgericht Bonn gegen ihn beginnen konnte.

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