Berlin:Ladenöffnungen in Berlin am kommenden Sonntag doch erlaubt

Berlin (dpa/bb) - Am kommenden Sonntag können Berliner Geschäfte doch öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippte am Donnerstag nach eigenen Angaben teilweise einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts von Anfang Juli, das den verkaufsoffenen Sonntag am 21. Juli anlässlich des Lesbisch-Schwulen-Stadtfests nicht erlaubte.

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Berlin (dpa/bb) - Am kommenden Sonntag können Berliner Geschäfte doch öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippte am Donnerstag nach eigenen Angaben teilweise einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts von Anfang Juli, das den verkaufsoffenen Sonntag am 21. Juli anlässlich des Lesbisch-Schwulen-Stadtfests nicht erlaubte.

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass die Veranstaltung aus verfassungsrechtlichen Gründen einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen müsse, damit die Ladenöffnung ausnahmsweise gerechtfertigt werden kann. Das Gericht sah aber nicht gegeben, dass sich das Fest stadtweit auswirken werde. Das Oberverwaltungsgericht hingegen sieht ein öffentliches Interesse, mit dem das Land Berlin für den verkaufsoffenen Sonntag argumentiert hatte.

Mit dem Beschluss, der unanfechtbar ist, erlaubte das Oberverwaltungsgericht auch den verkaufsoffenen Sonntag am 8. September anlässlich der Internationalen Funkausstellung. Lediglich am 4. August müssen die Geschäfte zu bleiben. Das Land wollte sie wegen der Finals-Berlin 2019 öffnen. In diesem Punkt folgte das Gericht dem Beschluss der Vorinstanz.

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