Hamburg:Gericht lehnt Konzept zur Spielplatz-Gebühr für Kitas ab

Lesezeit: 1 min

Ein Spielplatz in einer Grünanlage am Isebekkanal. (Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild)

Eine Spielplatz-Gebühr für Kitas ohne genug Außenfläche - diese Anweisung der Hamburger Sozialbehörde sorgte vergangenes Jahr für Diskussionen. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das bisherige Gebühren-Konzept der Stadt für Kitas ohne ausreichend Außenfläche, die öffentliche Spielplätze nutzen, abgelehnt. In der Klage ging es konkret um eine Harburger Kita des Trägers Sternipark, die für die Erteilung einer sogenannten Sondernutzungs-Erlaubnis öffentlicher Spielplätze zahlen sollte, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag mitteilte. Die Richter hätten jedoch nicht gesagt, dass eine solche Gebühr grundsätzlich nicht möglich sei. Aber die angegriffene Praxis der Stadt, eine Gebührenpflicht an ein abstraktes Nutzungsrecht zu knüpfen, funktionieren so nicht. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ über die Entscheidung in erster Instanz berichtet.

Die Anweisung der Hamburger Sozialbehörde hatte im vergangenen Jahr für Diskussionen gesorgt. Teilweise herrschte Verwirrung, welche Einrichtungen genau betroffen sein sollten. Deshalb hatte die Sozialbehörde im Juni klargestellt, dass es bei den Gebühren aktuell nur um neue Kitas gehe, die eine Betriebserlaubnis wollen.

Die nun erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts erging bisher nur mündlich. Die Gründe werden laut Sprecher noch schriftlich mitgeteilt, dann könne er mehr Details nennen. Auch die Sozialbehörde betonte, sie wolle sich nicht näher äußern, bis die Entscheidung des Gerichts schriftlich vorliege: „Erst dann können wir das entsprechend bewerten“, sagte der Sprecher auf Anfrage. „Man muss sich ganz genau angucken, ob das nur für den Einzelfall Folgen hat oder auch darüber hinaus gehende.“ Die Stadt hätte nach Angaben des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Die CDU-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr vom rot-grünen Senat gefordert, die Anweisung zur Sondernutzungserlaubnis von Spielplätzen zurückzunehmen. Die Fachsprecherin für Familien, Jugend und Kinder, Silke Seif, erklärte nach der Gerichtsentscheidung: „SPD und Grüne sind mit ihrem Versuch, Kitas die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen mit hohen Gebühren in Rechnung zu stellen, vor Gericht gescheitert.“

Jedoch werfe das Urteil neue Fragen auf. „So soll in Fällen von Kitas ohne ausreichenden Spiel-Außenbereich zukünftig auf öffentlichen Spielplätzen ein abgetrennter Bereich zur exklusiven Nutzung für die Kitas vorgehalten werden. Damit wird die Nutzung der betroffenen Spielplätze deutlich eingeschränkt“, meinte Seif. SPD und Grüne hätten mit ihrer unnötigen Verfahrensanordnung ein neues Problem geschaffen und sollten nun dafür sorgen, dass man eine Regelung finde, die allen Kindern in Hamburg auch künftig das uneingeschränkte Spiel auf öffentlichen Spielplätzen ermögliche.

© dpa-infocom, dpa:240502-99-890474/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: