Fehlende Öffnungsklausel:Scholz kämpft für seinen Grundsteuer-Entwurf

Lesezeit: 2 min

Muss sich weiter gedulden, ob sein Gesetzentwurf zur Grundsteuer so durchgeht: Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
  • Es ist weiter unklar, ob der Gesetzentwurf zur Grundsteuer in der aktuellen Form in die Ressortabstimmung gehen kann.
  • Zunächst muss sich Bundesfinanzminister Scholz noch mit der CSU und der bayerischen Landesregierung einigen.
  • Ein Treffen ist für den 10. Mai geplant.

Der Streit über eine Reform der Grundsteuer zwischen Bundesfinanzministerium und CSU weitet sich aus. Das Ministerium wies einen Bericht der Bild-Zeitung zurück, wonach der Gesetzentwurf von Olaf Scholz (SPA) gestoppt worden sei. Die Ressortabstimmung sei schon seit längerem eingeleitet, sagte ein Ministeriumssprecher. Es sei immer klar gewesen, dass sich das Kabinett erst nach einer Expertenanhörung zu einer möglichen Öffnungsklausel damit befassen werde. Eine solche Klausel soll es Bayern ermöglichen, bei der Grundsteuer einen eigenen Weg zu gehen. Jene Anhörung sei für den 10. Mai, also kommenden Freitag, im Ministerium geplant, Scholz und mehrere Landesminister sollen teilnehmen.

Die CSU hingegen bestätigte den Bericht der Bild-Zeitung. "Ohne Bayern und die CSU gibt es keine neue Grundsteuer. Aus. Das steht fest", sagte Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder am Rande einer Osteuropa-Reise in Sofia. In der großen Koalition sei es eben selbstverständlich, dass ein Entwurf nicht ins Kabinett komme, wenn die CSU dem Vorhaben nicht zustimme. Söder hatte den Entwurf zur Grundsteuerreform zuvor strikt abgelehnt.

Bayern will, dass sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert

Ursprünglich wollte das Kabinett Scholz' Gesetzentwurf schon im April verabschieden. Dann jedoch hatte sich das Vorhaben wegen anhaltender Kritik verzögert: Insbesondere Bayern und die Unionsfraktion im Bundestag haben Bedenken und wollen eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich hinter diese Forderung gestellt.

Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern hingegen will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Sollte die Reform scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Den Kommunen würden dann jährlich 14,8 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen. Kritiker werfen Scholz unter anderem vor, seine Pläne führten zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer mache. Scholz betont hingegen, das Steueraufkommen solle insgesamt gleich bleiben. Für einzelne Steuerzahler dürfte es aber Veränderungen geben, weil die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugelegt haben, vor allem in begehrten Innenstadtlagen.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Reform der Grundsteuer
:Wird Wohnen jetzt noch teurer?

Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte der Grundsteuer-Reform geeinigt. Doch wer muss nun zahlen? Und um wie viel Geld geht es? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Thomas Öchsner

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: