Gleichbehandlungsgesetz:Behindertenrat fordert Pflicht zur Barrierefreiheit

Schnell von A nach B ist für Menschen, die mit Hilfsmitteln unterwegs sind, oft nicht so einfach wie für Fußgänger. (Foto: Jessica Lichetzki/dpa)

Mal eben spontan ins Freibad oder Kino? Für Menschen mit Behinderungen geht das oft nicht. Der Behindertenrat pocht deshalb auf eine Reformation des Gleichbehandlungsgesetzes.

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Berlin/Magdeburg (dpa) - Der Deutsche Behindertenrat fordert, dass alle privaten Anbieter von Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dafür müssten Checklisten und Standards erarbeitet werden, weil Barrierefreiheit in einem Kino etwas anderes bedeute als in einem Strandbad, sagt die Vorsitzende des Sprecherinnenrats des Deutschen Behindertenrats, Sigrid Arnade, der Deutschen Presse-Agentur.

Gerade jetzt im Sommer sehe man, dass Teilhabe zwar möglich, aber immer mit einem besonderen Organisationsaufwand verbunden sei. „Es ist nicht einfach: Pack die Badehose ein.“

Es sei wichtig, dass die Bundesregierung endlich den Koalitionsvertrag umsetze, sagt Arnade. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse reformiert werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe dazu bislang nicht einmal die Eckpunkte vorgelegt.

Die Diskussion um eine Reform des AGG war Anfang der Woche neu entbrannt, nachdem die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, ein Grundlagenpapier zur Reform des Gesetzes vorgestellt hatte.

© dpa-infocom, dpa:230721-99-479593/2

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