Frühere HRE-Aktionäre scheitern vor Gericht:Verstaatlichung der Pleitebank war rechtens

Im Herbst 2009 wurde die Hypo Real Estate verstaatlicht - gegen den Willen der Aktionäre. Diese erzürnt bis heute der Umgang mit dem Milliardengrab. Doch nun müssen sie sich damit abfinden, dass ihr Geld weg ist.

Der Zwangsausschluss der Aktionäre bei der Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) war rechtens. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Klagen ehemaliger Anteilseigner zurückgewiesen. Die Richter sahen keine Anhaltspunkte für ein verfassungswidriges Handeln des Bundes und wiesen die Berufungsklage der Anleger ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Zuvor hatte bereits das Landgericht München die Klage abgewiesen.

Ehemalige Aktionäre der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) sind vor dem Oberlandesgericht München mit ihrer Klage gegen die Verstaatlichung des Unternehmens gescheitert. (Foto: AP)

Die HRE war nach ihrer dramatischen Notlage im Herbst 2009 gegen den Widerstand vieler Aktionäre verstaatlicht worden. Der bundeseigene Bankenrettungsfonds Soffin hatte die eigentlich insolvente, aber systemrelevante Pfandbriefbank mit milliardenschweren Bürgschaften und Finanzspritzen vor dem Zusammenbruch bewahrt.

Auf der letzten Hauptversammlung 2009 wurden die verbliebenen Aktionäre gegen Zahlung einer Abfindung von 1,30 Euro pro Anteilsschein ausgeschlossen - und die Bank wurde als erstes Institut in der Bundesrepublik verstaatlicht. Die HRE-Anleger verloren dadurch teilweise viel Geld. Wie schon das Landgericht München in erster Instanz befand nun auch das OLG dieses sogenannte Squeeze Out für rechtmäßig.

Normalerweise sind für einen Squeeze Out 95 Prozent der Aktien nötig, im Fall HRE genügten durch geänderte Gesetzesgrundlagen aber 90 Prozent. Diese Sonderregelung sorgte bei den Anlegern für massive Kritik. Sie warfen dem Bund Diebstahl und Enteignung vor.

"Das Squeeze Out ist durchaus eine grausame Maßnahme", sagte der Vorsitzende Richter Martin Kainz bei der Verhandlung vor dem OLG. Angesichts der Notlage der HRE war die Vorgehensweise des Bundes aus Sicht des Gerichts aber angemessen. "Ohne staatliche Hilfsmaßnahmen wären zahlreiche Finanzinstitute insolvent geworden mit der Folge eines vollständigen Zusammenbruchs des Finanzsektors und einer damit zusammenhängenden Rezession."

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