Eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus zu besitzen, wünschen sich viele - finanzieren können das aber nur die wenigsten. Die Bundesregierung hat deshalb nun ein neues Förderprogramm aufgelegt. Damit wolle man gezielt junge Familien mit geringen und mittleren Einkommen unterstützen, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Allerdings sind die Kriterien für die Förderung ganz schön vertrackt - denn mit dem Programm will die Ministerin den Neubau ankurbeln und gleichzeitig höchste Klimaschutzstandards durchsetzen. Ob diese Rechnung aufgeht? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem neuen Förderprogramm.
An wen richtet sich die Förderung?
Die Zielgruppe für das Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF) sind junge Familien mit mindestens einem Kind, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei maximal 60 000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind steigt die Verdienstgrenze um jeweils 10 000 Euro. Wichtig: Gefördert werden nur Familien, die mindestens ein Kind haben, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unter 18 Jahre alt ist. Am anderen Ende des Altersspektrums gilt: Die Förderung ist erst möglich, wenn das Kind bereits geboren ist. Wer schwanger ist, muss warten.
Was kann man damit finanzieren?
Gefördert werden ausschließlich Immobilien, die zur Selbstnutzung gebaut oder erworben werden - und dabei maximal eine Wohneinheit. Die Antragsteller dürfen noch keine Immobilie besitzen. Zudem gelten sehr strenge Klimaschutzkriterien: Gefördert werden nur Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude PLUS" (QNG-PLUS) erreichen, das sich auf die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus eines Gebäudes bezieht. Das bedeutet auch: Wer nicht selbst baut, sondern kauft, kann die Förderung nur für Neubau-Objekte im Erstbezug bekommen - maximal zwölf Monate nach der Bauabnahme.
Woraus genau besteht die Förderung?
Ausschließlich aus zinsvergünstigten Krediten, die über die KfW bereitgestellt werden. Zuschüsse gibt es nicht. Die Kredite umfassen dabei Summen von 140 000 bis 240 000 Euro. Dafür wird ein Zinssatz von 1,25 Prozent veranschlagt, für 35 Jahre Kreditlaufzeit und zehn Jahre Zinsbindung. Marktüblich wären bei einer zehnjährigen Laufzeit derzeit etwa 3,5 Prozent. Die maximale Kredithöhe hängt dabei an der Zahl der Kinder und am genauen Umweltstandard, den die Immobilie erreicht.
Gibt es zusätzlich noch Baukindergeld?
Nein. Das Baukindergeld ist Ende 2022 ausgelaufen. Bis dahin konnten Familien pro Kind 1200 Euro Unterstützung pro Jahr beantragen, solange sie in einem Eigentumshaus oder einer Eigentumswohnung wohnten - maximal zehn Jahre lang. Das neue WEF-Programm ist sozusagen die Nachfolgeregelung. Allerdings gibt es nun keine Zuschüsse mehr, sondern nur die vergünstigten Kredite. Zudem waren die Einkommensgrenzen beim Baukindergeld deutlich großzügiger bemessen.
Wie hoch ist das Fördervolumen?
Insgesamt stehen für das neue Programm 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Das Baukindergeld war mit zehn Milliarden Euro budgetiert. Allerdings sind die Förderkriterien beim WEF in Hinblick auf Einkommen und Klimaschutzstandards so streng, dass wohl nur wenige Familien für das Programm in Frage kommen.
Worauf muss man beim Antrag achten?
Wer selbst baut und einen günstigen Kredit beantragen will, muss mit Energieeffizienz-Experten zusammenarbeiten. Die prüfen und bestätigen die Einhaltung der Anforderungen. Der Kredit wird dann noch vor dem Baubeginn bei einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder einem Finanzvermittler beantragt.
Gibt es Kritik an dem Programm?
Allerdings. Vor allem die Einkommensgrenze findet viele zu tief angesetzt. Mit einem vergleichsweise niedrigen Einkommen bei den aktuellen Preisen Wohneigentum zu bauen oder zu kaufen, scheint trotz eines zinsvergünstigten Kredits in vielen Regionen Deutschlands utopisch. Möglich wäre das also in vielen Fällen nur dann, wenn die Antragsteller gleichzeitig relativ vermögend sind, etwa durch eine Erbschaft. Konfrontiert mit der Kritik, argumentiert die Bundesbauministerin, man habe sich bei der Einkommensgrenze am Durchschnittsverdienst jener Menschen orientiert, die in den vergangenen Jahren das Baukindergeld beantragt hatten. Dieses habe unter 60 000 Euro im Jahr gelegen. Beim Zentralverband des Baugewerbes ist man dennoch sauer: Die Kaufpreise für eine förderberechtigte Immobilie seien einfach viel zu hoch, das könne sich kein Mensch leisten, heißt es dort.