Abo-Falle:Diese neuen Regeln gelten jetzt für Fitnessstudio-Verträge

Lesezeit: 2 Min.

Am Anfang ist die Motivation oft groß. Aber viele Fitnessstudio-Kunden verlieren wenige Wochen nach Vertragsabschluss die Lust am Trainieren. (Foto: Malte Mueller /Imago Images)

Gute Nachrichten für Sportler, die gerne mal eine Kündigungsfrist verpassen: Ein neues Gesetz schützt Verbraucher künftig vor überzogenen Vertragsverlängerungen. Was dabei zu beachten ist.

Von Benjamin Emonts

Die Karriere vieler Fitnessstudio-Kunden verläuft bisweilen so: Sie schließen lange Verträge ab, trainieren fünf Wochen, verlieren plötzlich die Motivation und zahlen fortan völlig sinnlos Gebühren. Am Ende versäumen sie es in diesem Trott häufig sogar, ihre lästigen Verträge rechtzeitig zu kündigen. Wenn sich die Kontrakte dann automatisch um ein Jahr verlängern, schnappt die Kostenfalle so richtig zu. "Die Menschen fühlen sich in diesen Situationen dann regelrecht gefangen in ihren Verträgen", sagt Christopher Vernon von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Für all diejenigen, die für derlei Versäumnisse anfällig sind, gibt es nun jedoch gute Nachrichten. Seit diesem Dienstag, dem 1. März, gelten für Verträge mit Fitnessstudios bundesweit neue Regeln, die deutlich kundenfreundlicher sind. Freizeitsportler bekommen von nun an mehr Zeit zum Kündigen und können ihre Verträge leichter verlassen, selbst wenn sie Fristen verpassen. Möglich macht dies das "Gesetz für faire Verbraucherverträge", das die Bundesregierung im Sommer beschlossen hat. Es soll Bürgern mehr Rechte und Schutz in Vertragsverhältnissen garantieren. Die neuen Regelungen greifen etwa auch bei Mobilfunk-, Streaming- und Internetverträgen sowie bei Zeitschriften-Abonnements.

Verträge dürfen sich nicht mehr um ein Jahr verlängern

Bisher war es so, dass sich die meisten Fitnessstudio-Verträge automatisch und ohne Vorwarnung um ein Jahr verlängerten, wenn man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhielt. Es stand meist kleingedruckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gesetz wird das nun ändern. Es beinhaltet zwei maßgebliche Vorteile für Verbraucher. Erstens: Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird auf einen Monat verkürzt. Zweitens: Haben Verbraucher diese Frist verpasst, dürfen sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen monatlich kündbar sein.

Für alte Fitness-Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die neuen Regeln indes nicht. Diese Altverträge können sich auch weiterhin stillschweigend um ein Jahr verlängern, wenn man nicht rechtzeitig aussteigt. Verbraucherschützer raten deshalb, alte Verträge rechtzeitig zu kündigen, um von den neuen Bestimmungen profitieren zu können. Beim Abschluss neuer Verträge sollte man indes prüfen, ob die neuen Regeln in den AGB wirklich enthalten sind. "Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Anbieter darauf hinweisen und eine Anpassung fordern", sagt Verbraucherschützer Vernon. Bei Telekommunikationsverträgen gelten die neuen Regeln bereits seit 1. Dezember 2021.

Ab Juli gibt es einen "Kündigungsbutton"

Im Internet sollen Kunden vom 1. Juli 2022 an zudem "Kündigungsbuttons" auf allen Websites vorfinden, auf denen sie langfristige Verträge abschließen können, also auch auf den Seiten von Fitnessstudio-Ketten. Der "Button" muss auf den Seiten leicht auffindbar sein. Stellen Anbieter ihn nicht zur Verfügung, sind entsprechende Verträge jederzeit kündbar. Zudem sind sie verpflichtet, Kündigungen umgehend elektronisch zu bestätigen.

Darüber hinaus ist in speziellen Fällen auch weiter eine außerordentliche, fristlose Kündigung bei Fitnessstudios möglich. Gründe hierfür können eine dauerhafte Verletzung sein oder wenn das Studio umzieht, den Inhaber wechselt oder wesentliche Leistungen ändert. Das Studio sollte in solchen Fällen innerhalb einer angemessenen Frist (meist zwei Wochen) über die Gründe aufgeklärt werden. Wenn einem das Studio nicht mehr gefällt oder man arbeitslos geworden ist, reicht dies nicht als Kündigungsgrund aus.

Für Sportler, die nur eine Pause vom Training einlegen möchten, ist dies bei vielen Anbietern mittlerweile möglich. Auf Nachfrage kann man Verträge vorübergehend ruhen lassen; die verpassten Monate werden an die Vertragslaufzeit in der Regel hinten angehängt. Diese Praxis hat sich in der Pandemie zunehmend etabliert, denn viele Freizeitsportler setzen ihr Training immer noch aus, um sich nicht mit Corona zu infizieren.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: