Münster:Verfassungsgericht verhandelt Streit um Steuerzuwendungen

Münster (dpa/lnw) - Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich heute mit Kommunalklagen aus dem Rheinland. Die Städte Bonn und Velbert im Kreis Mettmann sowie die Gemeinde Much (Rhein-Sieg-Kreis) fühlen sich bei der Zuweisung von Steuermitteln durch das Land benachteiligt. Im Detail geht es um das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2014. Die Kläger sehen eine zu große Fehlerquote bei der Auflistung der jeweiligen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden in NRW. Je nach Höhe fließen mehr oder weniger Steuermittel.

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Münster (dpa/lnw) - Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich heute mit Kommunalklagen aus dem Rheinland. Die Städte Bonn und Velbert im Kreis Mettmann sowie die Gemeinde Much (Rhein-Sieg-Kreis) fühlen sich bei der Zuweisung von Steuermitteln durch das Land benachteiligt. Im Detail geht es um das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2014. Die Kläger sehen eine zu große Fehlerquote bei der Auflistung der jeweiligen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden in NRW. Je nach Höhe fließen mehr oder weniger Steuermittel.

Den Grund für die Fehler sehen die Kläger im Zensus des Jahres 2011. Viele Jahre lang waren die Einwohnerzahlen auf der Basis der Volkszählung von 1987 ermittelt worden. Nach dem Zensus von 2011 wurde das Verfahren auf eine Auswertung der bestehende Register der Einwohnermeldeämter umgestellt - ergänzt durch Stichproben. Nach Ansicht der Kläger aber hat der Zensus 2011 Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern gegenüber kleineren Kommunen benachteiligt. Die ermittelten Einwohnerzahlen seien als Basis für den kommunalen Finanzausgleich zu fehlerhaft. Im Fall der Stadt Bonn geht die Verwaltung von einem Minus von rund 20 000 Einwohnern aus. Unterm Strich geht es somit für Bonn um rund 16 Millionen Euro.

Ein Urteil wird der Verfassungsgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

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