Finanzen - Münster:Gemeindefinanzierung: Kaum Chancen für Verfassungsklage

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 räumt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen einer Klage von Städten und Gemeinden aus dem Rheinland kaum Chancen ein. Die Städte Bonn und Velbert (Kreis Mettmann) sowie die Gemeinde Much im Rhein-Sieg-Kreis wenden sich gegen das Gesetz, weil das Land nach ihrer Meinung auf eine fehlerhafte Statistik bei den Einwohnerzahlen zurückgreift. Demnach hätte Bonn 20 000 Einwohner zu wenig und damit rund 16 Millionen Euro an Steuergeldern zuwenig vom Land zugewiesen bekommen, bei Velbert ist es ein Minus von knapp 3000 Bewohnern und 2,3 Millionen Euro.

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Münster (dpa/lnw) - Im Streit um das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 räumt der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen einer Klage von Städten und Gemeinden aus dem Rheinland kaum Chancen ein. Die Städte Bonn und Velbert (Kreis Mettmann) sowie die Gemeinde Much im Rhein-Sieg-Kreis wenden sich gegen das Gesetz, weil das Land nach ihrer Meinung auf eine fehlerhafte Statistik bei den Einwohnerzahlen zurückgreift. Demnach hätte Bonn 20 000 Einwohner zu wenig und damit rund 16 Millionen Euro an Steuergeldern zuwenig vom Land zugewiesen bekommen, bei Velbert ist es ein Minus von knapp 3000 Bewohnern und 2,3 Millionen Euro.

In der mündlichen Verhandlung verwies die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, am Dienstag allerdings mehrfach auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die obersten deutschen Verfassungsrichter hatten am 19. September den Zensus 2011 für verfassungsgemäß erklärt. Genau diese Volkszählung machen die Kläger in Münster aber für ihr Problem verantwortlich. Nach der Volkszählung im Jahr 1987 wurde die Erfassung der Einwohnerzahlen mehr als 20 Jahre später auf das neue Verfahren umgestellt. Es beruht auf einer Fortschreibung der Zahlen aus bestehenden Melderegistern und vereinzelten Stichproben.

"Eine wahre Einwohnerzahl wird es nicht geben, das haben uns die Statistiker so gesagt", sagte Brandts. Sie verwies darauf, dass die Fehlerquelle beim alten Verfahren noch höher gewesen sei. Die Präsidentin des Landes-Verfassungsgerichts erwähnte in der mündlichen Verhandlung am Dienstag, dass sie die Kläger im Vorfeld bereits gefragt habe, ob das Verfahren nicht eingestellt werden sollte. Eine Entscheidung will das Gericht am 9. Juli (10.30 Uhr) verkünden.

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