Finanzen:204.000 Rentner in Sachsen-Anhalt steuerpflichtig

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Eine ältere Frau hält verschiedene Euronoten in der Hand. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild)

Die Linke kritisiert die Besteuerung von Renten. Wie viele Menschen müssen in Sachsen-Anhalt im Alter Steuern zahlen und warum ist das so?

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Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt sind in diesem Jahr rund 204 000 Rentner steuerpflichtig. Das sind rund 3000 Rentner weniger als im vergangenen Jahr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.

Insgesamt fallen sogar rund 6000 Rentner aufgrund der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags aus der Steuerpflicht heraus. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums lag der Grundfreibetrag 2022 bei 10.347 Euro, für 2023 wurde er um 5,4 Prozent auf 10.908 Euro angehoben. Aufgrund der Rentenerhöhung müssen allerdings auch 3000 Frauen und Männer nun Steuern zahlen.

„Es ist gut, dass Tausende Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr aus der Steuerpflicht herausfallen. Die Rentenbesteuerung bleibt aber für viele weiterhin ein großes Ärgernis. Das Rentenniveau rauscht so noch weiter nach unten“, sagte die Fraktionschefin der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva von Angern, der Deutschen Presse-Agentur. Die Bundesregierung müsse kleine und mittlere Renten vor dem Finanzamt schützen. „Die Erhöhung des Grundfreibetrages reicht allein schon wegen der Inflation nicht aus.“ Nötig sei eine Anhebung auf mindestens 14.400 Euro.

„Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommenssteuer-, beziehungsweise lohnsteuerpflichtig“, heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Seit 2005 laufe die Umstellung auf die „nachgelagerte Besteuerung“. Alle Aufwendungen für die Altersvorsorge werden damit zunehmend steuerfrei. Renteneinkünfte werden dagegen besteuert. Bei Renten, die 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt dieser Prozentsatz.

Die Umstellung soll 35 Jahre dauern. Wer also im Jahr 2040 oder später in Rente gehen wird, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern. Aufgrund des Grundfreibetrags müssen jedoch nicht alle Rentnerinnen und Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen.

© dpa-infocom, dpa:230227-99-754103/2

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