Finanzen:Hintergrund: Schärfere Regeln und automatischer Datenaustausch

Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern mit Schwarzgeldkonten im Ausland hat sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. (Foto: Uli Deck/Archiv)

Berlin (dpa) - Seit Januar 2015 ist es für Steuerbetrüger deutlich teurer geworden, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug ist nur noch bis zu einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro straffrei.

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Berlin (dpa) - Seit Januar 2015 ist es für Steuerbetrüger deutlich teurer geworden, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug ist nur noch bis zu einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro straffrei.

Bei höheren Beträgen wird von einer Strafverfolgung lediglich gegen Zahlung eines kräftigen Strafzuschlags abgesehen - gestaffelt nach der Höhe der hinterzogenen Summe.

So verlangt der Fiskus ab mehr als 25 000 Euro nun einen Aufschlag von 10 Prozent, ab 100 000 Euro einen Zuschlag von 15 Prozent. Bei einem hinterzogenen Betrag von einer Million Euro gilt für den Steuersünder ein Aufschlag von 20 Prozent. Bis Ende 2014 war erst ab 50 000 Euro ein einheitlicher Zuschlag von 5 Prozent verlangt worden. 

Im Herbst 2017 soll nach einer internationalen Vereinbarung von Ende 2014 ein automatischer Finanzdatenaustausch kommen. Ziel ist es, die Steuerflucht einzudämmen. Darin verpflichten sich die Länder, sich gegenseitig über Auslandskonten von Bankkunden zu informieren. Der Austausch soll laut Steuer-Gewerkschaft etwa Zinserträge, Spekulationsgewinne und Kontostände umfassen.

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