Berlin:VVN muss vorerst keine Steuern nachzahlen

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) muss nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit vorerst keine Steuern nachzahlen. Das Berliner Finanzamt für...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) muss nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit vorerst keine Steuern nachzahlen. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften setzte den Vollzug des ergangenen Steuerbescheids aus, wie VVN-Geschäftsführer Thomas Willms am Mittwoch mitteilte. Diese Entscheidung wegen „unbilliger Härte“ für den Verein, der sich in seiner Existenz bedroht sieht, sei ein Etappensieg. Aber die Frage, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war, bleibe aus Sicht des VVN weiter unbeantwortet.

Das Finanzamt hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Verein in den Verfassungsschutzberichten Bayerns seit Jahren unter Linksextremismus gelistet ist. Dies stieß in Deutschland auf viel Kritik, entspricht aber der Abgabenordnung. Dort steht, dass Körperschaften Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen können, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Werden sie indes in Verfassungsschutzberichten des Bundes oder mindestens eines Landes als extremistisch geführt, gelten diese Voraussetzungen als nicht erfüllt. Vereine können solche Vorwürfe aber widerlegen.

Wie genau das gehen könnte, will der VVN nach den Worten von Willms nun mit dem Finanzamt beraten. Einen Termin gebe es noch nicht. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, dem Verein müsse im Rahmen eines fairen und ergebnisoffenen Verfahrens die Möglichkeit gegeben werden, die Vorwürfe zu widerlegen. „Er muss das aber auch wollen.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: