Finanzen:Bank kündigt Sparvertrag: Kunden sollten widersprechen

Potsdam (dpa/tmn) - Kündigt eine Bank einen langfristigen Sparvertrag, sollten Kunden dies nicht einfach hinnehmen. Unter Umständen können sie der Kündigung widersprechen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/tmn) - Kündigt eine Bank einen langfristigen Sparvertrag, sollten Kunden dies nicht einfach hinnehmen. Unter Umständen können sie der Kündigung widersprechen.

Verbraucher sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachschauen, ob es eine regulär vereinbarte Kündigungsfrist gibt. Ist dort nichts explizit vereinbart, ist die Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg unlauter.

Seit Juni beobachten die Verbraucherschützer, dass Kunden Prämiensparverträge gekündigt werden, die sie in den 1990er- und 2000er-Jahren mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen haben. Die Bank berief sich in dem Kündigungsschreiben nach Angaben der Verbraucherschützer auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Die Kündigung der Verträge sei irreführend.

Die Verbraucherschützer setzen sich derzeit dafür ein, dass Kunden bereits gekündigte Prämienverträge wieder aufnehmen können. Auf ihrer Internetseite stellen sie ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Betroffene der Kündigung widersprechen können.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: