EuGH-Urteil:Deutsche Ökostromförderung gilt nur in Deutschland

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Der EuGH hat entschieden, ob importierter Ökostrom subventioniert werden muss. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Die Bundesrepublik bezieht Strom aus dem Ausland - doch in den Genuss der EEG-Umlage kommen die ausländischen Ökostromproduzenten nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof anhand eines finnischen Fall entschieden.

  • Europäischer Gerichtshof schützt nationale Ökostromförderung
  • Finnisches Unternehmen wollte EEG-ähnliche Fördergelder aus Schweden bekommen. Diese Ansprüche hätten auch gegen das deutsche System gestellt werden können
  • EuGH lehnt diesen Anspruch ab

EEG gilt nicht für importierten Ökostrom

Die auch in Deutschland geltenden Beschränkungen beim Import von Ökostrom sind mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, erneuerbare Energie in anderen Ländern der Union zu fördern ( Mitteilung als PDF). Damit gaben die Richter dem Land Schweden Recht, dass sich gegen die Forderung des finnischen Unternehmens Alands Vindkraft gesperrt hatte, Subventionen in dem Nachbarland zu erhalten (Az: C-573/312).

Finnische Firma hatte Förderung in Schweden beantragt

Im konkreten Fall geht es um eine Beschwerde des finnischen Unternehmens Alands Vindkraft. Es erzeugt Windkraft in Finnland, ist aber mit dem schwedischen Netz verbunden. Alands Vindkraft plante, den Strom nach Schweden zu exportieren und so in den Genuss des dortigen Fördersystems zu kommen. Der Generalanwalt des EuGH, Yves Bot, hatte die Sichtweise der Finnen unterstützt und im Januar erklärt, die Ökostrom-Förderung könne zwar grundsätzlich territorial beschränkt werden. Das Recht auf freien Warenverkehr in der EU stehe dem aber entgegen. Deshalb sollten Teile der entsprechenden EU-Richtlinie für ungültig erklärt werden. Das Gericht entschied jedoch gegen die Empfehlung des Generalanwalts.

Konsequenzen für deutsches EEG bleiben aus

In Deutschland war befürchtet worden, dass die Finanzierung der Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn Ökostrom-Produzenten aus den Nachbarländern versuchen würden, die vergleichsweise üppigen Fördertöpfe in der Bundesrepublik anzuzapfen. Dann wäre ein Grundpfeiler des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) ins Wanken geraten. Da die Subventionen über eine Umlage letztlich von den Verbrauchern gezahlt werden, hätte das auch für Stromkunden deutlich höhere Kosten bedeuten können. Dieses Szenario tritt nun nicht ein.

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