Entscheidung in Neuseeland:Kim Dotcom entgeht Untersuchungshaft

Vorerst weiter auf freiem Fuß: Internet-Millionär Kim Dotcom (Foto: Getty Images)
  • Ein neuseeländischer Richter sieht keine Fluchtgefahr bei dem Internetunternehmer und lehnt eine Untersuchungshaft für Kim Dotcom ab.
  • Das Verfahren über eine Auslieferung Dotcoms in die USA beginnt im kommenden Juni.
  • Vergangene Woche hat sich der Internet-Millionär angesichts seiner hohen Anwaltskosten für pleite erklärt.

Keine Fluchtgefahr

Kim Dotcom muss vorerst nicht ins Gefängnis. Der selbstbewusste Internet-Millionär bleibt nach der Entscheidung eines Richters in Neuseeland vorerst auf freiem Fuß - und kommt nicht bis zu seinem Auslieferungsverfahren im Juni nächsten Jahres in Untersuchungshaft. Er sehe keine Anzeichen dafür, dass Dotcom fliehen könnte, sagte der Richter. "Mega und ich sind frei", twitterte Dotcom wenig später.

Anklage wegen Urheberrechtsverletzungen

Dem deutschstämmigen Internetunternehmer soll wegen massiver Urheberrechtsverletzungen in den USA der Prozess gemacht werden. Dotcom ist Gründer der Datenplattform Megaupload, auf der Nutzer auch urheberrechtlich geschützte Filme und Musik tauschen konnten. Der Schaden für Rechteinhaber belaufe sich auf eine halben Milliarde Dollar, argumentieren die Ankläger in den USA. Die Plattform ist mittlerweise geschlossen. Dotcom hat allerdings ein Nachfolgeangebot gestartet. Bei einer Razzia hatte die neuseeländische Polizei Dotcom auf Antrag der US-Behörden vorübergehend festgenommen, sein 24-Millionen-Dollar-Anwesen gestürmt und Teile seines Besitzes beschlagnahmt. Die USA haben Dotcoms Auslieferung beantragt.

In finanziellen Nöten

Vergangene Woche hatte Dotcom per Tweet bekannnt gegeben, dass er pleite sei: "Mein Anwälte-Team hat gekündigt, nachdem mir das Geld ausgegangen ist." Er habe 10 Millionen Dollar für seine Verteidigung vor Gericht ausgegeben. "Das hat meine Reserven aufgezehrt". Seine finanziellen Nöte, sorgte sich Dotcom daraufhin, könnten die neuseeländische Regierung zum Anlass nehmen, seine Freilassung auf Kaution zurückzuziehen. Ein Szenario, das sich zumindest vorerst nicht bewahrheitet.

© SZ.de/dpa/luk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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