Energiepreispauschale:Viele Studierende lassen Geld liegen

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Ein paar Klicks reichen, um sich die 200 Euro vom Staat zu holen. Trotzdem haben viele Studierende das Geld noch nicht beantragt. (Foto: Joerg Koch/Getty Images)

Wegen gestiegener Energiekosten bezuschusst der Staat Studierende und Berufsschüler mit einmalig 200 Euro. Doch jeder Vierte hat das Geld noch gar nicht beantragt.

Von Jens Többen

Studierenden-Energiepreispauschalengesetz heißt das sperrige Wort, das neben 55 Punkten bei Scrabble auch 200 Euro für Studierende verspricht. Es ist die staatliche Antwort auf gestiegene Energiekosten, von denen natürlich auch die meist weniger kaufkräftigen Studenten und Berufsschülerinnen betroffen sind. Doch obwohl nur ein paar Klicks nötig sind, um die Auszahlung zu erhalten, hat jeder Vierte das Geld noch nicht beantragt. Die Frist dafür läuft Ende September ab.

Entgegen dem Gesetzesnamen haben nicht nur Studierende, sondern auch (Berufs-)Fachschüler Anspruch auf das Geld. Entscheidend ist, dass sie zum 1. Dezember 2022 in ihrer Bildungsstätte eingeschrieben waren. Insgesamt stellt der Bundestag rund 680 Millionen Euro für die 2,95 Millionen Studenten und 450 Tausend Fachschülerinnen bereit.

Wer die Zahlung möchte, muss sie selbst beantragen. Denn anders als bei Rentnern liegen weder dem Staat noch den Universitäten Daten zu deren Kontoverbindungen vor. Das Geld kann daher nicht einfach überwiesen werden, das gilt auch für Bafög-Beziehende. Der Großteil der Studenten und Schülerinnen hat den Antrag bereits gestellt. Ein Monat vor Ende der Antragsfrist haben 2,7 Millionen, also 76 Prozent ihre Zahlung eingefordert. Umgekehrt bedeutet das, dass jeder Vierte keinen Antrag gestellt hat und sich womöglich 200 Euro entgehen lassen wird. Hochgerechnet würden dann 140 Millionen Euro nicht ausgeschüttet werden. Die Frage ist: Wenn es so einfach ist, wieso holt sich dann nicht jeder mit ein paar Klicks die 200 Euro?

Warum nicht alle Studierende die 200 Euro Auszahlung beantragen

Ein Teil der 3,5 Millionen Betroffenen wird es wohl schlicht nicht mehr auf dem Schirm haben. Knapp die Hälfte der Studierenden stellte den Antrag innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn der Frist. Zu dem Zeitpunkt war das Thema aktuell und somit auch frisch in den Köpfen. Manche Universitäten schickten den Studierenden die Zugangsdaten per Mail, bei anderen standen die Infos auf der Website. Aber es soll auch vorkommen, dass Mails mal untergehen.

Insbesondere zu Beginn der Auszahlung kursierten Memes im Netz, also kleine Videos und Bilder, die sich darüber ausließen, wie kompliziert und umständlich der Prozess sei. Mal ließen sich notwendige Felder nicht ausfüllen, mal brach der Prozess ab, immer wieder setzte die Website komplett aus. Der ein oder andere hat wohl vor den langen Wartezeiten kapituliert mit dem Vorsatz, es später erneut zu versuchen. Und es dann schlicht vergessen.

Zumindest heute, am 31.08.2023, scheint alles technisch zu funktionieren. Der Prozess ist auf der Website www.einmalzahlung200.de erklärt - in nur vier Schritten soll man das Geld beantragen dort können.

Wie kann man die Einmalzahlung beantragen?

Dafür braucht es nicht viel: Einen Zugangscode und ein Konto bei BundID. Den Zugangscode sollten alle Antragsberechtigten durch ihre Ausbildungsstätte erhalten haben, entweder per Mail oder über ein anderes Online-Tool. Da die Frist am 15.03. startete, lohnt es sich, nach Mails aus dieser Zeit zu suchen oder die Website zu prüfen.

Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte BundID. Ein Konto lässt sich auf id.bund.de recht schnell eröffnen. Entweder man registriert sich mit seinem Online-Ausweis, der EU-Identitätskarte, dem ELSTER-Zertifikat oder vorerst nur mit Benutzername und Passwort. Die Website empfiehlt die Option mit dem Online-Ausweis, denn damit ist das Konto auch für alle weiteren Online-Anträge nutzbar. Das kann etwas länger dauern und braucht auch mehr Schritte als die Basis-Anmeldung. Wem es nur darum geht, schnell die 200 Euro ohne ELSTER-Zertifikat, Online-Personalausweis oder EU-Identitätskarte zu beantragen, kann die normale Registrierung mit "Benutzername und Passwort" nutzen. Bei diesem Weg muss bei der Beantragung auf Einmalzahlung200.de noch eine PIN der Ausbildungsstätte hinterlegt werden - dieser steht teilweise im gleichen Dokument wie der Zugangscode.

Mit dem Zugangscode (und ggf. PIN) kann man den Antrag aufrufen, dort meldet man sich mit der BundID an und füllt alle relevanten Daten aus. Dann kann das Formular auch schon abgesendet werden. Zwar kann es ein wenig dauern, bis das Geld nach Beantragung auf dem eigenen Konto gelandet ist. Aber wer sich vor dem 1. Oktober meldet, sollte die 200 Euro erhalten.

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