Schwerin:Land fördert nur noch insektenfreundliche Straßenbeleuchtung

Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern wird neuerdings nur noch die Installation insektenfreundlicher Straßenbeleuchtung gefördert. Das sind LED-Lampen, die im Dunkeln umherschwirrende Insekten kalt lassen. Wie das Energieministerium in Schwerin am Dienstag mitteilte, geht mit den Förderbescheiden zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung künftig die Auflage einher, warmweiße, insektenfreundliche LED-Leuchtmittel mit einer Lichttemperatur unter 3220 Kelvin und einer Wellenlänge unter 900 Nanometer zu verwenden. Empirischen Untersuchungen zufolge würden Insekten von diesen Leuchtmitteln weniger stark angezogen.

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Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern wird neuerdings nur noch die Installation insektenfreundlicher Straßenbeleuchtung gefördert. Das sind LED-Lampen, die im Dunkeln umherschwirrende Insekten kalt lassen. Wie das Energieministerium in Schwerin am Dienstag mitteilte, geht mit den Förderbescheiden zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung künftig die Auflage einher, warmweiße, insektenfreundliche LED-Leuchtmittel mit einer Lichttemperatur unter 3220 Kelvin und einer Wellenlänge unter 900 Nanometer zu verwenden. Empirischen Untersuchungen zufolge würden Insekten von diesen Leuchtmitteln weniger stark angezogen.

Im Gegensatz dazu beeinflusse kurzwelliges, kaltweißes Licht die Orientierung und den natürlichen Lebensrhythmus von Insekten erheblich, erklärte Landesenergieminister Christian Pegel (SPD). Das kaltweiße Licht führe zu einer gesteigerten Flugaktivität und zu unnatürlich verlängerten Aktivitätszeiten der Tiere. Das führe häufig zu ihrem Tod, ebenso wie ein Aufprall oder eine Verbrennung an heißen Lampengehäusen.

Die Landesregierung folge mit der Änderung seiner Förderrichtlinien einem Beschluss des Landtags vom November 2018, teilte das Ministerium mit. Mecklenburg-Vorpommern sei das erste Bundesland mit entsprechenden Vorgaben. Die Leuchtmittel sind laut Ministerium problemlos erhältlich und in ihren Kosten mit anderen vergleichbar. Zusätzliche Belastungen für die Antragsteller seien nicht zu erwarten.

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